Pressemitteilung

Das Regierungspräsidium Tübingen hat als Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss für den Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren erlassen

Das Bild zeigt den Lageplan des geplanten zweibahnigen Ausbaus der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Lageplan des geplanten zweibahnigen Ausbaus der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Die Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen hat am 2. Dezember 2024 den Planfeststellungsbeschluss für den Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren erlassen. Genehmigt wurde die von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, beantragte Variante 1g. Diese Variante wird auch als sogenannte „Endelbergtrasse“ bezeichnet.

Regierungspräsident Klaus Tappeser betont zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens: „Ich bin überzeugt, dass der Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren zur Stärkung der Region beiträgt und die Anbindung des Zollernalbkreises sowie des Landkreises Tübingen an die Metropolregion Stuttgart sichert.“

Dem Planfeststellungsbeschluss ging der Erörterungstermin am 8. und 9. Oktober 2024 in Ofterdingen voraus. Die in diesem Zusammenhang gestellten Anträge wurden durch die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss beschieden. Seitens der anwesenden Bürgerinnen und Bürger wurde im Rahmen des Erörterungstermins erneut der Wunsch nach der Realisierung einer Tunnelvariante auf der Bestandstrasse durch Ofterdingen geäußert. Die Planfeststellungsbehörde hat diesbezüglich nicht die Vorteile in Bezug auf naturschutzrechtliche Erwägungen und eine Reduzierung des Flächenverbrauchs verkannt. Gegen eine Tunnel-Lösung sprechen allerdings insbesondere städtebauliche Erwägungen, wirtschaftliche Aspekte sowie die planerischen Zielsetzungen des Vorhabenträgers. Den umweltfachlichen Auswirkungen der genehmigten Trasse wird durch ein umfangreiches Maßnahmenkonzept begegnet.

Die Planfeststellungsbehörde ist der Auffassung, dass durch die genehmigte Trasse die Leistungsfähigkeit der Verbindung zwischen Stuttgart und Balingen entlang einer Landesentwicklungsachse gestärkt wird und die bestehenden Kapazitätsengpässe im Bereich zwischen Bodelshausen und Nehren abgebaut werden können.

Als nächster Schritt folgt die Auslage des Planfeststellungsbeschlusses sowie der planfestgestellten Planunterlagen, die Anfang des kommenden Jahres stattfinden wird. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Sitz in Mannheim geklagt werden. Die Klagefrist von einem Monat beginnt mit Abschluss der Auslage des Planfeststellungsbeschlusses zu laufen.

Die Planfeststellungsbehörde wird die Auslage des Planfeststellungsbeschlusses gesondert bekannt machen und durch eine weitere Pressemitteilung darüber informieren.

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