Pressemitteilung

Die Schulen im Regierungsbezirk Tübingen sind bereit für das neue Schuljahr

Schülerzahlen, Lehrereinstellung und Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2017/18

​Leichter Schülerrückgang um 0,6%

Lehrereinstellung weiterhin auf hohem Niveau

Örtliche Engpässe in der Lehrerversorgung bei Grund-, Haupt-, Werkreal- und Gemeinschaftsschulen

 

Regionale Schulentwicklung bei den Beruflichen Schulen

 
Schülerzahlen, Lehrereinstellung und Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2017/18
Im kommenden Schuljahr 2017/18 werden an den öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Tübingen 232.696 Schülerinnen und Schüler von 19.950 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. In den Grundschulen werden 62.253 Schülerinnen und Schüler erwartet (2016/17: 61.770), in den Werkreal- und Hauptschulen 10.884 (2016/17: 13.799), in den Realschulen 31.644 (2016/17: 32.854), an den Gemeinschaftsschulen 13.994 (2016/17: 11.047), in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren 4.921 (2016/17: 4.807) und an den allgemein bildenden Gymnasien 45.013 (2016/17: 45.612). An den Beruflichen Schulen im Regierungsbezirk rechnet das Regierungspräsidium Tübingen mit 63.987 Schülern (2016/17: 64.257).

Gegenüber dem Vorjahr (2016/17: 234.146) bedeutet das einen geringfügigen Rückgang der Gesamtschülerzahl um 0,6 %. In den Grundschulen ist die Schülerzahl um 0,8 % gewachsen. Auch wenn die im Aufbau befindlichen Gemeinschaftsschulen ihre Schülerzahl im Vergleich zum Vorjahr deutlich steigern (2016/17: 11.047; + 26,7 %), verzeichnen die Eingangsklassen der Gemeinschaftsschulen (Klasse 5) einen Anmelderückgang von 2.896 auf 2.658 Schülerinnen und Schüler (- 8,2%).

 

Die Zahl der Neueinstellungen bei den Lehrerinnen und Lehrern ist mit 654 neuen Beschäftigungsverhältnissen nach wie vor auf einem hohen Niveau (Vorjahr 2016: 847). Im Bereich der öffentlichen Grundschulen und Primarstufen der Gemeinschaftsschulen sind 170, an Haupt- und Werkrealschulen 38 an Gemeinschaftsschulen (Sekundarstufe) 41, den Realschulen 132 und an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren 27 Neueinstellungen vorgesehen. Im Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal- und Gemeinschaftsschulen steht dem gestiegenen Einstellungsbedarf eine geringere Zahl von Neubewerbern gegenüber, so dass nicht alle Stellen besetzt werden konnten. Um die Unterrichtsversorgung zu stabilisieren wurde entsprechend des Maßnahmenpaketes des Kultusministeriums verstärkt weiteres Personal gesucht. Im kommenden Schuljahr wird trotz aller Bemühungen mit Engpässen zu rechnen sein, da weitere Ausfälle aufgrund des deutschlandweiten Lehrkräftemangels nur bedingt aufgefangen werden können. Die Unterrichtsversorgung an den Realschulen im Regierungsbezirk ist gut, hier können auch ergänzende Angebote (z. B. Arbeitsgemeinschaften) gemacht werden. Die Lehrerversorgung der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ist zum Schuljahresbeginn weitestgehend gesichert, da über befristete Verträge und Deputatserhöhungen bereits einige Mangelbereiche abgedeckt werden konnten.

 

Im Bereich der Gymnasien wurden 106 Lehrkräfte neu eingestellt. Die über das ganze Jahr verteilten Einstellungsverfahren waren erfolgreich und die Unterrichtsversorgung ist im ganzen gut. Trotzdem bleiben fachspezifische Mängel bestehen. Besonders schwer sind die Fächer Bildende Kunst und Physik zu versorgen. Kleinere fachspezifische Engpässe gibt es noch in den Fächern Mathematik und Chemie.

 

Bei den Beruflichen Schulen wurden im Regierungsbezirk Tübingen bisher 138 Lehrkräfte eingestellt. Erneut konnten für den Unterricht in den allgemein bildenden Fächern zahlreiche Gymnasiallehrer gewonnen werden. Fachspezifische Engpässe bestehen im

Bereich der Beruflichen Schulen aufgrund einer sehr knappen Bewerberlage besonders in den Fächern Informatik, in den Naturwissenschaften und in einigen beruflichen Mangelfächern wie Betriebswirtschaftslehre oder Sozialpädagogik. Für die Beruflichen Schulen wird erwartet, dass sich die Unterrichtsversorgung mindestens auf Vorjahresniveau bewegt und damit zufriedenstellend sein wird.

 

Grundsätzlich können sich auch Lehrkräfte aus dem Ausland entsprechend ihrer Qualifikation und Fächer für eine Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst bewerben. Voraussetzung dafür ist ein positiv abgeschlossenes Anerkennungsverfahren der ausländischen Schul- und Studienabschlüsse, das für ganz Baden-Württemberg am Regierungspräsidium Tübingen durchgeführt wird.

 

Unterricht für schulpflichtige Zuwanderer und Flüchtlinge
Die Schülerzahlen der Vorbereitungsklassen zur Sprachförderung von schulpflichtigen Zuwanderern und Flüchtlingen an den allgemein bildenden Schulen im Regierungsbezirk Tübingen sind rückläufig (2017/18: 3.182 Schüler; Vorjahr: 3.557 Schüler). Im Schuljahr 2017/18 werden 271 Vorbereitungsklassen eingerichtet - 95 an Grundschulen, 52 an Gemeinschaftsschulen, 52 an den Werkrealschulen und 66 an den Realschulen. An den Gymnasien werden sieben Vorbereitungsklassen geführt.

 

An den 44 Beruflichen Schulen im Regierungsbezirk Tübingen werden im Schuljahr 2017/18 insgesamt 73 VABO-Klassen (Vorqualifizierungsjahr Arbeit-Beruf mit dem Schwerpunkt beim Erwerb von Deutschkenntnissen) für Zuwanderer und Flüchtlinge eingerichtet. Die im Vergleich zum vorangegangenen Schuljahr leicht rückläufige Zahl der Klassen wird durch eine steigende Anzahl von VABR-Klassen (Vorqualifizierungsjahr Arbeit-Beruf Regelform) kompensiert. In den neu eingerichteten 28 VABR-Klassen werden Schülerinnen und Schüler beschult, die bereits Deutschkenntnisse in einer VABO-Klasse oder einer Vorbereitungsklasse zur Sprachförderung sammeln konnten. In VABR-Klassen haben sie die Möglichkeit den Hauptschulabschluss zu erwerben und damit ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen. Es kann allen berufsschulpflichtigen Zuwanderern und Flüchtlingen ohne Deutschkenntnisse ein Schulplatz angeboten werden. Darüber hinaus können Zuwanderer und Flüchtlinge ohne Deutschkenntnisse zwischen 18 und 21 Jahren, die die Schule besuchen möchten, frei gebliebene Schulplätze in VABO-Klassen angeboten werden. Die Vermittlung von Deutschkenntnissen und unseres kulturspezifischen Werte- und Normensystems steht im Mittelpunkt der Bemühungen von Schulleitungen und Lehrern. Darüber hinaus gewinnt mit zunehmender Verweildauer von Flüchtlingen und Migranten in Deutschland die Berufsorientierung und die Unterstützung bei der Bewerbung um Ausbildungs- oder Arbeitsplatz an Bedeutung.

 

Regionale Schulentwicklung bei den Beruflichen Schulen

Im April 2015 ist die Verordnung des Kultusministeriums zur regionalen Schulentwicklung in Kraft getreten. Die Verordnung enthält ergänzend zu den Regelungen im Schulgesetz weitere Festlegungen zur regionalen Schulentwicklung an beruflichen Schulen. Nach § 3 dieser Verordnung weisen die Regierungspräsidien die Schulträger auf Bildungsgänge hin, die in der Eingangsklasse die Mindestschülerzahl von in der Regel 16 Schülerinnen und Schülern unterschreiten und fordern sie auf, jeweils eine regionale Schulentwicklung nach §30a Schulgesetz durchzuführen.

 

Im Schuljahr 2016/17 wurden insgesamt 87 Hinweisschreiben versandt. Das Regierungspräsidium ist bemüht, das Verfahren zur Regelung der Zukunft dieser Bildungsgänge transparent und kommunikativ zu gestalten. So wurden im März 2017 die Schulleitungen und Schulträger der 44 Beruflichen Schulen zusammen mit Vertretern der Handwerks- und Industrie- und Handelskammern im Regierungsbezirk zu einer Regionalkonferenz eingeladen. Regierungspräsident Klaus Tappeser und Abteilungspräsidentin Dr. Susanne Pacher stellten im Rahmen dieser Tagung ein mögliches Modell vor, in dem alle Standorte bei der Verteilung der Bildungsgänge berücksichtigt und nachhaltig unterstützt werden, um in guter Qualität ausbilden zu können. Im letzten halben Jahr fanden zudem zahlreiche Fachgespräche statt, um die spezifischen Belange der einzelnen Bildungsgänge nochmal vertieft zu diskutieren. Bevor im Schuljahr 2017/18 die ersten Entscheidungen über die Zukunft von beruflichen Bildungsgängen getroffen werden, wird der Prozess der Regionalen Schulentwicklung mit regionalen wie überregionalen Fachkonferenzen weitergeführt. Angestrebt ist, die Problematik der Kleinklassen an Beruflichen Schulen zusammen mit allen beteiligten Interessengruppen auf einen guten Weg zu bringen.

 

Presse-Zahlen 2017/18

 

Hinweis an die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Stefan Meißner, Pressereferent für Schule und Bildung, unter Telefon 07071 757-2137 zur Verfügung.

Koordinierungs- und Pressestelle

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Assistenz: Gudrun Gauß
07071 757-3009
07071 757-3190

Sie sind Journalistin oder Journalist und haben eine Anfrage? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Pressesprecherin/ unsere Pressesprecher.
pressestelle@rpt.bwl.de

Abteilung 1
Abteilung 2 
Abteilung 3 
Abteilung 4 
Abteilung 5
Abteilung 7 
Abteilung 10 
Abteilung 11 
StEWK
SGZ

Katrin Rochner
Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Jeanine Großkloß
Stellv. Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Naomi Krimmel
Naomi Krimmel
Ansprechpartnerin Soziale Medien
Sabrina Lorenz
Pressesprecherin für die Abteilungen 1, 3, 5, 10, 11
Matthias Aßfalg
Pressesprecher für die Abteilungen 2, 4, StEWK, SGZ
Dr. Stefan Meißner
Pressesprecher für die Abteilung 7