Pressemitteilung

Die Wasserrahmenrichtlinie geht in die nächste Runde: Onlinebeteiligung zur Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne startet am 30. April 2020

​Im Zuge der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie sollen alle Gewässer einen guten ökologischen Zustand erhalten. Der Weg dorthin wird in sogenannten Bewirtschaftungsplänen festgehalten. Über eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung werden Anregungen aus der Bevölkerung für die aktuelle Fortschreibung der Pläne und Maßnahmenprogramme gesammelt.

Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten bis spätestens zum Jahr 2027 alle Gewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen. Hierzu werden in Bewirtschaftungszyklen von sechs Jahren Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufgestellt. Mit Einführung der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 hat sich die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne etabliert. Ziel der nun geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, über den aktuellen Stand der Umsetzung, die Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2019 des Gewässerzustands sowie die Fortschreibung der Maßnahmenprogramme zu informieren. Dadurch wird die Öffentlichkeit frühzeitig in den Prozess eingebunden und ihr die Möglichkeit gegeben, Verbesserungen und eigene Vorschläge in die Planung einzubringen.

Die dafür ursprünglich in Form von Veranstaltungen geplante Öffentlichkeitsbeteiligung musste im Zuge der verordneten Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus abgesagt werden.

Damit Interessierte sich trotzdem über die Planungen informieren und Anregungen und Vorschläge einbringen können, werden nun über den Internetauftritt der baden-württembergischen Regierungspräsidien unter Wasserrahmenrichtlinie Informationen zum Stand der Maßnahmenprogramme sowie die aktuellen Monitoringergebnisse 2019 für die jeweiligen Teilbearbeitungsgebiete bereitgestellt.

Auf dieser Grundlage besteht vom 30. April bis zum 31. Mai 2020 für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Wassernutzer, Verbände, Vereine und Kommunen die Möglichkeit, dem Regierungspräsidium Tübingen Anregungen und Vorschläge zu den Maßnahmenprogrammen in den jeweiligen Teilbearbeitungsgebieten zukommen zu lassen. Rückmeldungen können direkt über das Onlineportal eingereicht werden.

Foto:
Renaturierung der Eschach bei Leutkirch; © Regierungspräsidium Tübingen

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