Regierungspräsident Klaus Tappeser hat am 5. Oktober 2022 Dr. Andrea Bihlmayer zur Leiterin des Referats Pharmazeutische Angelegenheiten, Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg bestellt. Die bisherige Stellvertreterin bringt eine langjährige Erfahrung in den vielfältigen Aufgabenbereichen des Referats mit.
„Eine zuverlässige und gut arbeitende Arzneimittelüberwachungsbehörde ist ein positiver Standortfaktor für Baden-Württemberg. Daher war es mir besonders wichtig, eine ideale Nachfolge zu finden. Mit Frau Dr. Bihlmayer, die ich aus ihrer langjährigen Tätigkeit im Regierungspräsidium kenne und in dieser Zeit ihre fachliche Qualifikation und Erfahrung sowie ihren Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen kennen und schätzen gelernt habe, weiß ich die Leitung des Referats in guten Händen,“ betonte Regierungspräsident Klaus Tappeser bei der Amtseinsetzung.
Vor ihrem Eintritt in die Landesverwaltung studierte Bihlmayer Pharmazie in Tübingen und promovierte dort 1996 in Pharmakologie. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit in der Forschung und Lehre sowie als Angestellte in öffentlichen Apotheken wechselte Bihlmayer 2001 in das Regierungspräsidium Tübingen. Hier ist sie mit Unterbrechung durch eine Abordnung an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in den Jahren 2012-2013 im heutigen Referat Pharmazeutische Angelegenheiten, Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg tätig. Sie leitete bisher das Sachgebiet Pharmazeutische Angelegenheiten, in dem vielfältige Fragen rund um die Arzneimittelüberwachung lokalisiert sind und war zuletzt stellvertretende Referatsleiterin.
Hintergrundinformation:
Das Referat „Pharmazeutische Angelegenheiten, Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg“ ist für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs zuständig.
Es gliedert sich in zwei Sachgebiete: Die 2001 gegründete Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg ist für die Überwachung der „Pharmaindustrie“ zuständig. Sie kontrolliert pharmazeutische Unternehmer, Hersteller und Importeure von Arzneimitteln und Wirkstoffen in ganz Baden-Württemberg. Dabei werden nicht nur die Einrichtungen in Baden-Württemberg überwacht, sondern auch ggf. deren ausländische Produktionsstätten. Rechtliche Grundlagen hierfür sind europaweite gesetzliche Vorgaben des Arzneimittelrechts. Im Rahmen dieser Überwachung werden für die Firmen notwendige Erlaubnisse erteilt und Zertifikate erstellt. Bei Beanstandungen von Produkten wird das Regierungspräsidium ebenfalls tätig und überprüft die Beseitigung etwaiger Mängel.
Das zweite Sachgebiet überwacht den Arzneimittelverkehr außerhalb der Pharmaindustrie im Regierungsbezirk. Hierunter fällt unter anderem die Überwachung von Apotheken, Krankenhausapotheken, Arzneimittelgroß- und
-einzelhändlern aber auch die Kontrolle der korrekten Durchführung klinischer Studien mit Arzneimitteln am Menschen.
Auch bei Arzneimitteln, die durch Ärztinnen und Ärzte oder Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker hergestellt werden, ist das Referat für die Überwachung der Qualität zuständig. Darüber hinaus ist das Referat zuständige Behörde bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelrecht z.B. in Apotheken, Arztpraxen oder Krankenhäusern. Auch wer sich Arzneimittel online aus dem Ausland bestellt oder z. B. Arzneimittel privat zum Kauf anbietet, missachtet unter Umständen das Arzneimittelgesetz. Für die Ahndung solcher und anderer Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen ist ebenfalls das Referat zuständig. Es ergreift auch die notwendigen Maßnahmen, um solche Verstöße zukünftig zu verhüten, insbesondere, wenn mit diesen eine Gefahr für die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher verbunden ist.
Bildunterschrift:
Abteilungspräsidentin Petra Stark, Dr. Andrea Bihlmayer (Mitte) und Regierungspräsident Klaus Tappeser
Fotographie: Regierungspräsidium Tübingen.
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.