Wussten Sie,...
- ...dass Ihre Verbrauchsmessmessgeräte gesetzlich vorgeschriebene Fehlergrenzen einhalten müssen?
- ...dass Ihr Strom- oder Wasserzähler dazu regelmäßig geeicht und in den meisten Fällen dabei ausgetauscht werden muss?
- ...dass Sie die gültige Eichung selbst am Gerät oder bei der Eichbehörde bzw. Ihrem Versorgungsunternehmen nachprüfen können?
- ...dass Sie bei begründetem Verdacht auf unrichtige Messungen eine Überprüfung der Messgeräte bei der Eichbehörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragen können?
Die Abteilung 10 – Eich- und Beschusswesen – sorgt mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die Überwachung der staatlich anerkannten Prüfstellen.