Zu einem Erfahrungsaustausch über Themen der Flüchtlingsaufnahme traf Herr Regierungspräsident Klaus Tappeser dieser Tage mit Herrn Leitendem Oberstaatsanwalt Jens Gruhl zusammen. Für die Justiz nahmen an diesem Gespräch in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft Hechingen auch Herr Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter sowie Frau Amtsanwältin Susanne Braun teil.
„Die sehr gute Zusammenarbeit zwischen Regierungspräsidium, Staatsanwaltschaft und Polizei bewährt sich. Die Dienstwege sind kurz, und der Informationsfluss ist schnell“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. „Wir reagieren mit unserem abgestimmten Handeln auf wenige ‚schwarze Schafe‘. Dies sind wir auch der großen Mehrzahl der Flüchtlinge schuldig, die sich ja an unsere Regeln halten,“ betonte Tappeser. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungspräsidiums sind daher angewiesen, auch vermeintliche „Kleinigkeiten“ wie eine Beleidigung zur Anzeige zu bringen. Aus Sicht von Regierungspräsident Tappeser hat sich dies bewährt, um deutlich zu machen, dass die hiesigen Umgangs- und Verhaltensregeln einzuhalten sind.
Für die Justiz stellte Herr Leitender Oberstaatsanwalt Jens Gruhl fest: „Flüchtlinge werden genauso behandelt wie deutsche Staatsangehörige – nicht besser, aber auch nicht schlechter“. Nach dieser Maxime richte sich auch die Staatsanwaltschaft Hechingen.
Regierungspräsident Tappeser und Leitender Oberstaatsanwalt Gruhl vereinbarten, künftig regelmäßig zum Erfahrungsaustausch über Themen der Flüchtlingsaufnahme zusammenzutreffen. Der nächste Termin soll zum Ende des Jahres stattfinden und um die zuständigen Amtsgerichte und die Polizei erweitert sein.
Hintergrundinformation:
Das Regierungspräsidium Tübingen ist im Regierungsbezirk Tübingen in Umsetzung der Standortkonzeption des Landes Baden-Württemberg für die Erstaufnahme von Flüchtlingen zuständig. Diese im Dezember 2016 beschlossene Konzeption des Landes sieht im Regierungsbezirk Tübingen zwei Erstaufnahmeeinrichtungen vor: Die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Sigmaringen in der ehemaligen Graf-Stauffenberg-Kaserne sowie die Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen (EA) als Unterbringungseinrichtung für besonders schutzbedürftige Personen.
Der Auftrag einer Erstaufnahmeeinrichtung ist die vorläufige Unterbringung und Erstversorgung der Flüchtlinge. In diesen Einrichtungen geht es daher nicht primär um Integration, sondern darum, dass der Aufenthalt in der Einrichtung trotz des Zusammentreffens unterschiedlicher Kulturen möglichst konfliktfrei verläuft. Entsprechend sorgt das Regierungspräsidium Tübingen dafür, dass in seinen Einrichtungen die hiesigen Werte und Gebräuche vermittelt werden, soweit dies in einem freiheitlich verfassten Staat möglich ist.
Hinweis für die Redaktionen:
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