Der Fischereibeirat beim Regierungspräsidium Tübingen leistet wertvolle Hilfen beim Vollzug des Fischereigesetzes. „Zielführendes Verwaltungshandeln ist auf Praxiserfahrungen angewiesen. Dies gilt auch für den Vollzug des Fischereigesetzes. Der Fischereibeirat ist eine nun schon über 35 Jahre währende Erfolgsgeschichte,“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser. In diesem Gremium bringen die Berufs- und Angelfischer ihren Sachverstand ein. Zugleich gewährleisten die Vertreter des Natur- und Umweltschutzes, dass auch deren Belange Gehör im Fischereibeirat finden.
Mit der Sitzung am 24. Oktober 2018 endete die 7. Amtsperiode des Fischereibeirats beim Regierungspräsidium Tübingen. Regierungspräsident Klaus Tappeser dankte den Beiratsmitgliedern für ihr Engagement und die stets konstruktive sowie vertrauensvolle Zusammenarbeit. Im Jahr 2019 wird der „neue“ Fischereibeirat der dann 8. Amtsperiode zusammenkommen.
Den Fischereibeirat beschäftigten in den vergangenen Jahren viele Themen, die auch über Fachkreise hinaus Bedeutung haben. Dies sind etwa der Schutz der Fischbestände an Wasserkraftanlagen (beispielsweise durch Innovationen wie den Fischabstieg an der Wasserkraftanlage Rappenberghalde am Neckar in Tübingen oder den Fischaufstieg mittels „Fischlift“ wie bei der Wasserkraftanlage Neumühle an der Unteren Argen), Fischsterben aufgrund von Trockenperioden (z. B. „Hitzesommer“ 2018; Aalsterben im Bischofsee bei Rottenburg 2016) und die Auswirkungen von Bibern in Forellenbächen bzw. Forellenzuchtbetrieben sowie die Einwanderung von in Europa nicht heimischen, invasiven Signalkrebsen in Fließgewässer wie die Rotach.
Alle Beiratsmitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.
Die Mitglieder werden auch bei der Vergabe von Fördermitteln aus der Fischereiabgabe gehört, die bei der Ausstellung jedes Fischereischeins erhoben wird und der Projektförderung in der Fischerei dient. Aus diesen Mitteln werden neben wissenschaftlichen Untersuchungen zur fischereilichen Nutzung von Gewässern auch Maßnahmen zur Biotopverbesserung und Schulungen gefördert.
Hintergrundinformation:
Seit 1980 werden zur Beratung in fischereifachlichen Fragen beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg und bei den Regierungspräsidien Fischereibeiräte gebildet.
Der Fischereibeirat beim Regierungspräsidium Tübingen hat sechs Mitglieder. Diese werden vom Regierungspräsidium Tübingen auf Vorschlag des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e.V., des Landesnaturschutzverbandes e.V. bzw. der kommunalen Landesverbände berufen. Eine Amtsperiode dauert fünf Jahre.
Der Fischereibeirat beim Regierungspräsidium Tübingen tagt unter dem Vorsitz von Regierungspräsident Klaus Tappeser, und zwar in der Regel einmal im Jahr.
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