Das Regierungspräsidium Tübingen beabsichtigt, die Naturparkverordnung „Obere Donau“ zu ändern. Der Naturpark soll um die Gemeinde Geisingen und um den bisher noch nicht miteinbezogenen Teil der Gemeinde Immendingen erweitert werden. Die Änderung sieht zudem eine Ausweisung von Zonen für Windkraftanlagen vor.
Die Landschaft um Geisingen und Immendingen wird neben dem Donautal insbesondere durch das Aitrachtal mit den ehemaligen Vulkanen Wartenberg und Höwenegg geprägt. Aufgrund der verschiedenen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten erfüllen beide Gemeinden die Anforderungen an einen Naturpark. Durch die Gebietserweiterung umfasst der Naturpark „Obere Donau“ künftig 149.193 ha (bislang 135.019 ha).
Neben der Erweiterung sollen auf den Gemarkungen der Gemeinden Bingen und Winterlingen Zonen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Dadurch ist der Bau von Windkraftanlagen in diesen Gebieten mit der Naturparkverordnung vereinbar. Eine Entscheidung über die rechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen an diesen Standorten ist damit aber nicht verbunden. Diese muss vielmehr in einem separaten immissionsschutzrechtlichen Verfahren überprüft werden.
Der Entwurf der geänderten Naturparkverordnung liegt in der Zeit vom 15. August 2017 bis 15. September 2017 bei den Landratsämtern Sigmaringen, Biberach, Tuttlingen und Zollernalbkreis aus. In dieser Zeit können noch Bedenken und Anregungen geäußert werden. Der Text kann auch im Internet unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Service/Bekanntmachung/Seiten/NaturparkObereDonau.aspx eingesehen werden.
Hintergrundinformationen:
Naturparke sind großräumige, überwiegend naturschutzrechtlich geschützte Gebiete, die sich aufgrund ihrer landschaftlichen Gegebenheiten besonders für die Erholung eignen. Die Landschaft soll erhalten und gleichzeitig für einen nachhaltigen Tourismus genutzt werden.
Der Naturpark „Obere Donau“ umfasst Teile der Landkreise Tuttlingen, Sigmaringen, Zollernalb und Biberach. Verwaltet wird der Naturpark vom gleichnamigen Verein mit Sitz in Beuron (Landkreis Sigmaringen). Vereinsvorsitzender ist der Tuttlinger Landrat Stefan Bär.
In den beiden neuen Gemeinden Geisingen und Immendingen befinden sich die
Naturschutzgebiete Unterhölzer Wald, Stäudlin-Hornenberg, Albtrauf Baar, Höwenegg sowie Schopfeln-Rehletal und die Landschaftsschutzgebiete Pfaffental und Wartenberg.
Hinweis für die Redaktionen:
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