Pressemitteilung

Gewässerschau an der Starzel

Regierungspräsidium Tübingen überprüft am 16. Januar 2025 von Hechingen bis Hechingen-Stein den Gewässerzustand.

Das Foto zeigt die Starzel die am Waldrand fließt

Starzel bei Hechingen

Ein zuverlässiger Hochwasserschutz erfordert eine regelmäßige Überprüfung. Nur so können mögliche Problem- oder Gefahrenstellen in und an der Starzel frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Der beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Landesbetrieb Gewässer führt daher am 16. Januar 2025 zusammen mit dem Landratsamt Zollernalbkreis auf dem Gemeindegebiet der Ortschaften Hechingen und Hechingen-Stein eine Gewässerschau durch.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Gewässer werden an diesem Tag das Starzelufer von Hechingen bis Stein begehen. Sie dokumentieren und veranlassen die Beseitigung möglicher Gefahrenquellen wie Ablagerungen von Holz, Kompost oder anderem losen Material, das bei Hochwasser mitgerissen werden könnte. Daneben liegt ihr Fokus auch auf wassergefährdenden Stoffen, welche die ökologische Funktion der Starzel beeinträchtigen könnten. Außerdem werden Anlagen erfasst, die im Überschwemmungsgebiet illegal errichtet wurden.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Anwohnerschaft bzw. Anliegende um Verständnis.

Für eine Anmeldung wenden Sie sich bitte bis zum 15. Januar 2025 an Stephan Rapp unter Telefon 07071/757-3556 oder per E-Mail max.ruppelt@rpt.bwl.de.

Hintergrundinformation:

Der Landesbetrieb Gewässer ist als Träger der Unterhaltungslast gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an der Starzel durchzuführen (§ 32 Abs. 6 Wassergesetz Baden-Württemberg).

Gemäß § 101 Wasserhaushaltsgesetz ist der Träger der Unterhaltungslast auch dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten.

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