Der Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) e. V. hatte beim Verwaltungsgericht Sigmaringen auf Herausgabe von weiteren Informationen zu Luftschadstoffemissionen des Zementwerks Holcim in Dotternhausen geklagt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat der Klage stattgegeben und das Regierungspräsidium Tübingen verpflichtet, die vom Verein angeforderten Emissionsdaten von der Firma Holcim anzufordern und dem Verein zur Verfügung zu stellen.
Die kontinuierlich ermittelten Messwerte der Luftschadstoffemissionen wurden dem Verein NUZ e.V. bisher in Form von Klassierberichten zur Verfügung gestellt. Die Klassierberichte enthalten alle Informationen, die für die Beurteilung durch die Behörden erforderlich sind, ob hinsichtlich der Luftschadstoffemissionen ein genehmigungskonformer Betrieb vorliegt.
Der Klassierbericht wird nach bundeseinheitlichen Vorgaben von einem eignungsgeprüften Emissionsrechner automatisch erstellt und kann vom Betreiber nicht beeinflusst werden. Neben den erfassten Halbstunden- und Tagesmittelwerten sind beispielsweise auch die Ausfallzeiten einzelner Messgeräte sowie die Betriebszeiten der Anlage im Klassierbericht abgebildet. Die Messgeräte samt Auswerteeinrichtung laufen ganzjährig rund um die Uhr. Vereinfacht ausgedrückt besteht der Klassierbericht aus der Auswertung der Halbstundenmittelwerte und separat aus der Auswertung der Tagesmittelwerte. Die gemessenen Konzentrationen werden im Sinne einer Strichliste in Tabellenform dargestellt. Besondere Vorkommnisse wie beispielsweise Grenzwertüberschreitungen oder Störungen von Messgeräten sind separat ausgewiesen.
Für die zulässigen Emissionen für die verschiedenen Luftschadstoffe sind Grenzwerte für über die halbe Stunde gemittelten Emissionsmesswerte (Halbstundenmittelwerte), über einen Tag gemittelten Emissionsmesswerte (Tagesmittelwerte) und für über ein Jahr gemittelten Emissionsmesswerte zusätzlich für einige Schadstoffe (Jahresmittelwerte) festgesetzt.
Das Regierungspräsidium Tübingen erhält die Klassierberichte der Firma Holcim kalenderjährlich in den ersten Wochen des Folgejahrs. Außerdem werden durch das Regierungspräsidium Klassierberichte vom Unternehmen bei konkreten Anlässen angefordert.
Der Zeitbezug ist für die Beurteilung, ob ein genehmigungskonformer Betrieb vorliegt, nicht relevant, da die Grenzwerte immer als gemittelte Werte, in der kleinsten Einheit als Halbstundenmittelwerte, angegeben sind. Die Art der Ermittlung und Auswertung von Luftschadstoff-Emissionen ist in der Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen sowie in Technischen Regeln vorgegeben. Über Grenzwertüberschreitungen muss das Unternehmen unverzüglich das Regierungspräsidium unter Nennung der Abhilfemaßnahmen informieren.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen sollte nun gerichtlich klären, ob dem Kläger über die Klassierberichte hinaus die Halbstundenmittelwerte und der Zeitpunkt des Auftretens der Halbstundenmittelwerte mitzuteilen sind. Aus Sicht des Regierungspräsidiums sind für die Beurteilung eines genehmigungskonformen Betriebs nur die Klassierberichte notwendig. Messwerte mit Zeitbezug werden ausschließlich anlassbezogen angefordert. Es gibt und gab für die Arbeit der Aufsichtsbehörde keinen Anlass darüber hinaus diese Detaildaten für ein gesamtes Kalenderjahr von Unternehmen einzufordern. Folglich liegen dem Regierungspräsidium die angeforderten zusätzlichen Informationen nicht vor.
Bisher ist dem Regierungspräsidium Tübingen lediglich der Tenor des Urteils zugegangen. Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen steht noch aus. Über die weitere Vorgehensweise wird das Regierungspräsidium Tübingen nach Auswertung der Urteilsbegründung entscheiden.
Fiktives Beispiel für einen Klassierbericht für Stickstoffoxide