Seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 stehen Atemschutzmasken im besonderen Fokus der Öffentlichkeit und auch der Marktüberwachungsbehörden. Wie im Rahmen diverser Veröffentlichungen bereits zu lesen war, besteht seit der Anfangszeit der Pandemie eine sehr hohe Mängelquote bei Atemschutzmasken. Auch Untersuchungen der Stiftung Warentest offenbarten erhebliche Probleme.
Mittlerweile sind sowohl bei den Marktüberwachungsbehörden als auch den Arbeitsschutzbehörden fundierte Erkenntnisse zu den gegenwärtig am Markt befindlichen Maskentypen vorhanden. Insbesondere die Bauweise der Faltmasken mit Ohrenschlaufen war bisher auf dem Europäischen Binnenmarkt so nicht bekannt.
Abbildung: Entenschnabelmaske; Quelle: RP Tübingen
Abbildung: Korbmaske; Quelle: RP Tübingen
Abbildung: Faltmaske; Quelle: RP Tübingen
Einfaches Anlegen ist nicht alles
Die nun vorliegenden Erkenntnisse auf Grundlage zahlreicher Prüfungen lassen den Schluss zu, dass Atemschutzmasken dieser Bauart neben dem Vorteil des „einfachen Anlegens“ dank der Ohrschlaufen auch erhebliche Nachteile mit sich bringen:
Ein wesentlicher Faktor für die Schutzwirkung einer Atemschutzmaske ist das dichte Abschließen der Maske mit der Gesichtskontur der Trägerin oder des Trägers. Dieser dichte Abschluss muss auch bei Bewegungen und beim Sprechen erhalten bleiben und wird im Rahmen der Prüfungen der Maske nach der einschlägigen DIN EN 149 getestet. Die Fachbezeichnung hierfür ist die sogenannte „nach innen gerichtete Leckage“, also unter anderem der Anteil der Atemluft, der ungefiltert zwischen Maske und Gesicht hindurch in die Atemwege der Verwendenden gelangt.
Auf den dichten Sitz kommt es an
Der dichte Sitz der Maske ist bei Masken mit Ohrschlaufen tendenziell schlechter als bei Masken mit einer vollständigen Kopfbänderung. Dies wird neben den Erkenntnissen des Regierungspräsidiums Tübingen aufgrund eigener Untersuchungen auch durch andere Marktüberwachungsbehörden und von staatlichen Arbeitsschutzbehörden im Rahmen von Sicherheitswarnungen bestätigt.
https://www.hse.gov.uk/safetybulletins/ear-loop-respirators.htm
https://www.inrs.fr/header/presse/cp-masques-ffp2.html
Pressemitteilung der suva vom 22. September 2022 zu Atemschutzmasken
Was ist die Konsequenz für Beschaffung und Verwendung von Atemschutzmasken?
Grundsätzlich muss eine Atemschutzmaske bezüglich Größe und Formgebung zum Gesicht der Trägerin oder des Trägers passen. Bei den EU-Baumusterprüfungen (Voraussetzung für das Inverkehrbringen einer Atemschutzmaske) muss das Produkt bei der Messung der nach innen gerichteten Leckage bereits möglichst vielen Probanden gut passen. Auch hier zeigt sich, dass die aktuell vorherrschende Maskenform (Faltmaske mit Ohrschlaufen) tendenziell weniger Personen richtig passt als andere Bauformen.
Für Anwendungen, bei denen der Schutz einer FFP2- oder FFP3-Maske unerlässlich ist, sollte eine Atemschutzmaske mit vollständiger Kopfbänderung bevorzugt werden.
Für Verbraucher
Im Zweifelsfall ist es ratsam, mehrere Maskentypen und -formen auszuprobieren, um das optimale Produkt zu finden. Wenn beim Anlegen nach Anleitung des Herstellers subjektiv kein guter Sitz erzielt werden kann, sollte man andere Masken versuchen.
Für Unternehmen
Im gewerblichen Bereich bzw. für Anwendungen im Bereich des Arbeitsschutzes ist eine Anpassungsprüfung als sogenannter Fit-Test (qualitativ oder quantitativ) sehr zu empfehlen. Diese Prüfungen sind aufschlussreich, um eine für den jeweiligen Träger optimal passende Maske zu finden. Da Leckagen subjektiv oft nicht richtig erkannt werden können, ist dies ein wichtiger Schritt. Eine solche Prüfung wird auch in den einschlägigen technischen Regeln des Arbeitsschutzes (z.B. technische Regeln Gefahrstoffe TRGS, technische Regeln biologische Arbeitsstoffe TRBA, DGUV-Regel 112-190) dringend empfohlen.