Vermehrt treffen beim Regierungspräsidium Tübingen Zollmeldungen ein, da bei den eingeführten Textilien keinerlei Kennzeichnung zu finden ist.
Die Textilkennzeichnung dient als Verbraucherinformation und –schutz und gewährleistet eine korrekte, sachdienliche, verständliche und vergleichbare Information für alle Verbraucher in der EU.
Des Weiteren können falsche Kaufentscheidungen vermieden werden.
Viele Händler oder Start-up Unternehmen kennen die Rechtsgrundlagen nicht und ihre Produkte werden somit am Zoll aufgehalten.
Textilien fallen als Verbraucherprodukt in den Anwendungsbereich des Textilkennzeichnungsgesetzes (TextilKennsG), welches die nationale Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 1007/2011 ist. Verbraucher, Hersteller und Händler können sich unter L_2011272DE.01000101.xml (europa.eu) informieren. Nach den Rechtsvorschriften muss die Faserzusammensetzung in deutscher Sprache und den vorgegebenen Bezeichnungen (des Anhang I der EU-VO) erfolgen.
Einen weiteren guten Überblick über die Rechtsgrundlage kann man unter Textilkennzeichnungsgesetz » Was Online-Händler wissen müssen (haendlerbund.de) finden.