Rekordsumme von 148 Millionen Euro an möglichen Fördermittelvolumen für kommunale Straßenbauprojekte im Regierungsbezirk Tübingen.
Das Land Baden-Württemberg hat 81 neue Projekte in das Förderprogramm Kommunaler Straßenbau 2022 bis 2026 auf der Grundlage des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, kurz LGVFG, aufgenommen. Das Fördervolumen der neuen Projekte beträgt landesweit rund 217 Millionen Euro. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fördermittelbedarf bei den Neuaufnahmen damit verdreifacht.
Unter den 81 Bauprojekten befinden sich auch 16 Neubau-, Umbau- und Modernisierungsprojekte im Regierungsbezirk Tübingen mit einem Rekordfördermittelvolumen von rund 148 Millionen Euro, die das Regierungspräsidium Tübingen dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg zur Programmaufnahme vorgeschlagen hat.
„Die Aufnahme der 16 Straßenbauprojekten in das Förderprogramm zeigt sehr deutlich den großen Bedarf bei der Entwicklung und Ertüchtigung der kommunalen Straßeninfrastruktur im Regierungsbezirk Tübingen. Ich freue mich, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise im Regierungsbezirk in diesem großen Umfang von der Förderung des Landes profitieren können“, betont Regierungspräsident Klaus Tappeser.
Großer Bedarf besteht vor allem bei der Modernisierung von Brücken. Dies ist auf das teilweise hohe Alter der Brücken und die steigenden Verkehrsbelastungen zurückzuführen. Die hohen Kosten und damit der notwendige Förderbedarf zeigt sich beispielhaft an zwei sehr großen Brückenertüchtigungsmaßnahmen der Stadt Ulm. Allein für die beiden Brücken im Zuge der B 10 „Blaubeurer Tor“ und „Wallstraße“ ist im Förderprogramm ein Fördervolumen von zusammen rund 82 Millionen Euro veranschlagt.
Neben der Schaffung von lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten in den Städten und Gemeinden Biberach, Erbach, Hechingen, Pliezhausen und Tübingen wird mit der Maßnahme „K 7532 neu, Aufstieg zur B 30“ auch das große Straßenbauprojekt des Landkreises Biberach mit einem Fördervolumen von rund 48,4 Millionen Euro in das Förderprogramm aufgenommen.
Hinweis:
Die Aufnahme einer Maßnahme in das Förderprogramm ist allerding nicht mit einer Bewilligung gleichzusetzen. Sie ermöglicht den Kommunen der 16 neuen Maßnahmen nun die Antragstellung auf konkrete Förderung beim Regierungspräsidium Tübingen. Nach der Antragsprüfung mit Festsetzung der konkreten Zuwendung und dem übermittelten Förderbescheid können die Kommunen und Landkreise dann die geplanten Projekte umsetzen.
Hintergrundinformationen:
Weitere Informationen zum Förderprogramm kommunaler Straßenbau sind unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/fb88/strassenbau-kommunal/ abrufbar.
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.