Die EU Kommission und der Herstellerverband von Knopfzellen machen auf Gefahren für Kinder aufmerksam.
Das Verschlucken der kleinen Scheiben kann von schweren Schäden bis hin zum Tod führen.
Knopfzellen sind in jedem Haushalt zu finden, durch die zunehmende Verbreitung von Elektronik in Spielzeug und Vernetzung von Haushaltskleingeräten nimmt ihre Anzahl deutlich zu. So wird es immer wahrscheinlicher, dass Knopfzellen in die Hände von Kleinkindern geraten und zur Gefahr für Kinder werden können.
Aus diesem Anlass führen die EU Kommission und der Herstellerverband EPBA eine Informationskampagne durch, um auf die Gefahren und das richtige Verhalten im Notfall hinzuweisen.
Achten Sie darauf, dass Spielzeuge, die Knopfzellen enthalten, immer ein kindersicheres Batteriefach haben und dies auch korrekt verschlossen ist. Geräte, bei denen eine Kindersicherung nicht möglich ist, sollten für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden und verbrauchte Zellen sicher entsorgt werden. Im Fall des Verschluckens oder des Verdachts des Verschluckens müssen Sie das Kind unverzüglich ins Krankenhaus bringen. Geben Sie dem Kind nichts zu essen oder zu trinken. Bringen Sie das Kind nicht zum Erbrechen. Zeigen Sie, wenn möglich, dem Arzt die Batterie-Verpackung oder das Gerät, in dem die Batterie war, damit er weiß, um welche Art von Batterie es sich handelt und welche chemischen Bestandteile sie enthält.
Das Regierungspräsidium Tübingen ist im Bereich Knopfzellensicherheit tätig und überprüft stichprobenartig die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. So wurden im Jahr 2019 Knopfzellen auf nicht zulässige Inhaltsstoffe (Quecksilber und Cadmium) und ihre Kennzeichnung hin überprüft. Außerdem wurden Batteriefächer von Spielzeugen auf Kindersicherheit überprüft. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass Knopfzellen ohne Herstellerangabe angeboten wurden und nicht korrekt gekennzeichnet waren. Die Mängel wurden von der Marktüberwachung verfolgt. Sollten Sie feststellen, dass bei einem Spielzeug die Knopfzellen für kleine Kinder leicht zugänglich sind, melden Sie das der zuständigen Behörde. In Baden-Württemberg ist dies die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidium Tübingen (marktüberwachung@rpt.bwl.de).
Weitere hilfreiche Tipps und Hinweise für das richtige Verhalten im Notfall können Sie in dem zum Download zur Verfügung gestellten Flyer und unter:
https://buttonbatterysafety.com/de/ und
finden.
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Martina Bitzer, Telefon: 07071/757-3078, Pressesprecherin, gerne zur Verfügung.