Pressemitteilung

L 204, Bau eines Radwegs zwischen Urnau und Hefigkofen, Radwegabschnitt zwischen Urnau und Ramsenbühl

Straßenabsperrungen am Schupelbachdurchlass; im Hintergrund sieht man Urnau

Schupelbachdurchlass am östlichen Ortseingang Urnau

Baubeginn zur Erneuerung des Schupelbachdurchlasses am östlichen Ortseingang Urnau.

Ab Montag, 20. September 2021 bis voraussichtlich Mitte November 2021 werden die abschließenden Arbeiten am Radweg zwischen Urnau und Ramsenbühl mit der Erneuerung des Schupelbachdurchlasses im Zuge der Landesstraße 204 durchgeführt.

Der bestehende Durchlass wird komplett ausgebaut und anschließend mit Betonfertigteilen auf die erforderliche Länge neu hergestellt. Der Neubau ist notwendig, um den neuen Radweg über den Schupelbach zu führen. Anschließend können dann auch die beidseitigen Geh- und Radwege im Bereich des Durchlasses endgültig hergestellt werden.

Da zur Erneuerung des Durchlasses ein Eingriff in die L 204 notwendig ist, wird während der Arbeiten eine großräumige Verkehrsumleitung eingerichtet. Der Verkehr der L 204 wird ab Hefigkofen über die B 33 in Richtung Markdorf, K 7744 Richtung Untersiggingen, Wittenhofen nach Urnau und umgekehrt geleitet. Der Ortsteil Deggenhausertal / Fuchstobel kann in der gesamten Zeit aus Richtung B 33, Hefigkofen angefahren werden.

Die Kosten zur Erneuerung des Durchlasses belaufen sich auf rund 250.000 Euro und werden vom Land Baden-Württemberg getragen. Insgesamt hat das Land dann 1,3 Millionen Euro in den 2,8 Kilometer langen Radweg investiert. An den Gesamtkosten von 1,6 Millionen Euro beteiligen sich die Gemeinden Deggenhausertal mit 140.000 Euro und Oberteuringen mit 70.000 Euro sowie der Landkreis Ravensburg mit 90.000 Euro.

Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Beeinträchtigungen. Informationen über die mit dieser Baumaßnahme verbundenen Verkehrsbeschränkungen können im Internet unter www.verkehrsinfo-bw.de abgerufen werden.  

Hinweis für die Redaktionen

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