Pressemitteilung

Leutkircher Oberbürgermeisterwahl: Regierungspräsidium bestätigt Gültigkeit der Wahl des Oberbürgermeisters

Wahlzettel wird in eine Urne geworfen

Wahlurne

Neben der Europa- und Kommunalwahl fand in Leutkirch im Allgäu zeitgleich die Wahl des Oberbürgermeisters statt. Mit Bescheid vom 25.06.2024 hat das Regierungspräsidium Tübingen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl der Stadt Leutkirch im Allgäu am 09.06.2024 offiziell bestätigt.

 

Hans-Jörg Henle erreichte bereits im ersten Wahlgang 82,82 Prozent der Stimmen, so dass keine Stichwahl erforderlich war. Er wurde damit für eine dritte Amtszeit als Oberbürgermeister der Stadt Leutkirch im Allgäu wiedergewählt.

 

Hintergrundinformation:

Das Regierungspräsidium Tübingen ist in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde für die Kommunalaufsicht über insgesamt 17 große Kreisstädte (Städte über 20.000 Einwohner), die acht Landkreise des Regierungsbezirks, den Stadtkreis Ulm, die Regionalverbände sowie die Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände zuständig, an denen die vom Regierungspräsidium beaufsichtigten Gebietskörperschaften beteiligt sind.

 

Die Kommunalaufsicht beinhaltet die Kontrolle der Gesetzmäßigkeit von kommunalen Selbstangelegenheiten. Daneben soll die Kommunalaufsicht die kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten und fördern. Zu den Schwerpunkten der Kommunalaufsicht gehört unter anderem Überprüfung von Kommunalwahlen.

 

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