Pressemitteilung

Marktüberwachung Baden-Württemberg stellt Mängel bei Torantrieben zur Nachrüstung von Garagentoren fest

Messung der Schließkräfte an einem Garagentor

Messung der Schließkräfte an einem Garagentor

Maximal erlaubte Schließkräfte sind teilweise um das Doppelte überschritten

Die Marktüberwachung Baden-Württemberg am Regierungspräsidium Tübingen hat verschiedene Garagentorantriebe überprüft und dabei Mängel festgestellt. Für die Überprüfung wurden insbesondere Torantriebe herangezogen, die in Baumärkten oder im Internet erhältlich sind.

Die Öffnung des Garagentors per Funk ist komfortabel. Auch ein Garagentor, das bereits besteht und bisher von Hand betätigt wurde, lässt sich mit einem elektrischen Antrieb nachrüsten. So nachgerüstete Garagentore können aber auch eine Gefahr darstellen - insbesondere für Kinder, die sich in der Nähe des Tores aufhalten und den automatischen Schließvorgang nicht einschätzen können. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu schweren bis tödlichen Unfällen mit Kindern, die von sich schließenden Garagentoren eingequetscht wurden.

Aus diesem Grund hat die Marktüberwachung Baden-Württemberg sechs Antriebe, mit denen Garagentore nachgerüstet werden können, genauer unter die Lupe genommen. Der Schwerpunkt der Aktion lag auf der sicherheitstechnischen Überprüfung der Nachrüsttorantriebe, die als Verbraucherprodukte in Baumärkten und im Internethandel bereitgestellt werden. Ein wichtiger Punkt der Überprüfung war die maximal zulässige Schließkraft. Die Sicherheitsanforderungen an ein automatisches Garagentor verlangen, dass das Tor mit maximal 400 Newton, was rund 40 Kilo entspricht, auf ein Hindernis auftreffen darf. Danach muss es innerhalb von weniger als 750 Millisekunden von selbst wieder nach oben fahren und das Hindernis freigeben. Werden diese Werte überschritten, können Garagentore eine erhebliche Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere für Kinder darstellen.

Bei der Überprüfung der Abschaltautomatik der Torantriebe durch das Prüflabor wurden teilweise schwere Sicherheitsmängel festgestellt. Alle drei im Online-Handel entnommene Produkte wiesen dabei Mängel auf. Die maximal zulässigen Schließkräfte beim Auftreffen auf ein Hindernis wurden bei einer Tor-Antriebskombination um mehr als das Doppelte überschritten. In diesem Fall wurde die für den Online-Händler mit Sitz in den Niederlanden örtlich zuständige Marktüberwachungsbehörde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Ein weiterer Verkauf dieses Produkts wurde im Internet gestoppt. Bei zwei weiteren mangelbehafteten Produkten eines Online-Händlers mit Sitz in Baden-Württemberg wurden durch den Händler auf freiwilliger Basis Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durchgeführt.

Da die Garagentorantriebe vom Verbraucher im Handel eingekauft und häufig selbst am Garagentor angebaut werden, sind hier die technische Beschaffenheit des Produkts und eine ausführliche Montage- und Betriebsanleitung, von besonderer Bedeutung. In zwei Fällen waren die Hinweise zur korrekten Einstellung des Antriebs unvollständig und deshalb eine Überarbeitung der Bedienungsanleitung erforderlich.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Montage und Inbetriebnahme eines elektrischen Torantriebs durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen. Sollte der Einbau in Eigenregie durchgeführt werden, wird vor Inbetriebnahme eine sicherheitstechnische Überprüfung der Tor-Antriebskombination durch einen Sachkundigen empfohlen. Dadurch wird gewährleistet, dass die auftretenden Kräfte für einen sicheren Betrieb korrekt eingestellt sind und schwere Unfälle vermieden werden.

Hintergrundinformationen:
Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, Maschinen und Anlagen, Verbraucherprodukte und Chemieerzeugnisse hinsichtlich deren Produkt- und Chemikaliensicherheit zu prüfen. Weitere Informationen zu den Aufgaben der Marktüberwachung und deren aktuellen Themen sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter "Abteilung 11 - Das sind unsere Aufgaben" einsehbar.

Bildunterschrift:
Messung der Schließkräfte an einem Garagentor; © Regierungspräsidium Tübingen, Alexander Wurster

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