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Marktüberwachung Baden-Württemberg überprüfte Mähroboter

ein Mähroboter auf einer Wiese

Die Mähsaison steht vor der Tür und mit ihr bei vielen Eigenheimbesitzern auch die Überlegung, die Pflege des heimischen Rasens einem kleinen, technischen Helfer zu überlassen. Mähroboter erfreuen sich seit Jahren zunehmender Beliebtheit und das Angebot an unterschiedlichen Modellen wächst stetig. Leider gibt es aber auch immer wieder Meldungen von verletzten Kindern, Haustieren und Wildtieren, insbesondere Igeln.

Das Regierungspräsidium Tübingen nahm dies zum Anlass und überprüfte in einer Schwerpunktaktion im Jahr 2024 fünf Mähroboter hinsichtlich der Produktsicherheit.

Insgesamt wurden die Prüflinge entweder direkt von den Herstellern oder von Baumärkten mit Onlineshop angefordert. Bei der Produktauswahl lag der Fokus auf Mährobotern mit Begrenzungsdraht, da diese am weitesten verbreitet und teilweise bereits sehr preisgünstig erhältlich sind. Technisch überprüft wurden die fünf Mähroboter bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).

Bei einem der Prüflinge wurden gravierende sicherheitstechnische Mängel festgestellt. So überfuhr der Mähroboter den simulierten Fuß eines knienden Kindes in jeder Fahrtrichtung und mit laufendem Messer. Außerdem war das Messer sowohl für Erwachsene als auch für Kinder einfach mit den Fingern zu erreichen, zum Beispiel, wenn der Roboter angehoben werden soll.

Nach Abschluss der Prüfungen wurde der Hersteller über die Ergebnisse informiert. Als Reaktion darauf stellte dieser den Verkauf des Mähroboters ein und begann mit der technischen Überarbeitung. Diese beinhaltet sowohl Softwareupdates als auch die Anbringung zusätzlicher Schutzabdeckungen, um das Messer besser gegen Berührung abzusichern. Die bereits verkauften Einheiten wurden zurückgerufen und bei Fachhändlern überarbeitet.

Unser Tipp!

Um Unfälle von vornherein zu verhindern, sollten Kinder nie unbeaufsichtigt in der Nähe von laufenden Mährobotern spielen. Zudem besteht der bestmögliche Schutz für Wildtiere, wie z. B. Igel darin, Ihren Mähroboter nicht nachts zu betreiben.

Marküberwachung Baden-Württemberg

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