Aktuelle Meldung

Marktüberwachung überprüft Kaminöfen

Das Foto zeigt einen brennenden Kaminofen mit einer Glastüre. Davor liegen Holzstücke und Pellets

Kaminofen

Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit schätzen viele Haushalte die Wärme und Behaglichkeit, die ein Kaminofen schafft. Ein emissionsarmer und effizienter Betrieb ist dabei aus Umwelt- und Klimaschutzgründen unerlässlich.

Für sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen wie z. B. Kaminöfen, Kamineinsätze, Herde und Pelletöfen, in denen feste Brennstoffe eingesetzt werden, gelten daher u. a. gesetzliche Grenzwerte für Emissionen im Abgas und Mindestwerte für die Effizienz beim Betrieb der Produkte. Zusätzlich müssen den Verbraucherinnen und Verbrauchern bestimmte Angaben zugänglich gemacht werden. Diese müssen in Produktinformationen wie z. B. in Anleitungen und auf Webseiten der Hersteller enthalten sein. Die u. a. von Haushaltsgeräten bekannten Energieeffizienzlabel sind für Einzelraumfeuerungsanlagen ebenfalls Pflicht. Außerdem müssen die Produkte in der europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung EPREL eingetragen sein. In dieser im Internet öffentlich zugänglichen Datenbank haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich vor der Kaufentscheidung zu informieren und Produkte hinsichtlich ihrer Eigenschaften zu vergleichen.

In einer Schwerpunktaktion kontrollierte das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Marktüberwachungsbehörde, ob bei Kaminöfen die europäischen Vorgaben in Bezug auf Schadstoffe im Abgas und die Energieeffizienz eingehalten werden. Außerdem wurden die von den Herstellern zur Verfügung gestellten Produkt- und Verbraucherinformationen auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft.

Insgesamt nahm das Regierungspräsidium 19 Produkte unter die Lupe. Der Fokus lag bei preisgünstigen und in Baumärkten sowie im Onlinehandel angebotenen Produkten. Fünf Öfen wurden in einem von der Behörde beauftragten, akkreditierten Prüfinstitut technisch überprüft.

Bei allen auf dem Prüfstand gemessenen Geräten konnten Auffälligkeiten festgestellt werden.  Jedes Produkt hielt mindestens bei einem der überprüften Parameter die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte bzw. die vom Hersteller angegebenen Werte nicht ein. Am häufigsten waren die Emissionsgrenzwerte für Staub, Kohlenstoffmonoxid und organische Kohlenwasserstoffe überschritten. Bei drei von fünf Messungen wurde die angegebene Energieeffizienz nicht erreicht.

Das Regierungspräsidium Tübingen teilte den betroffenen Herstellern die technischen Auffälligkeiten mit. Daraufhin führten die Hersteller verschiedene Maßnahmen durch, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen. So wurden technische Verbesserungen an den Produkten umgesetzt oder der Verkauf der Produkte eingestellt.

Alle überprüften Produkte wiesen zudem Mängel in den Unterlagen oder den Kennzeichnungen auf. Am häufigsten waren fehlerhafte oder fehlende Übereinstimmungserklärungen der Hersteller, unvollständige Produktinformationen in Anleitungen und auf Herstellerwebseiten, fehlende EPREL-Einträge und fehlerhafte Energielabel und Produktdatenblätter. Auch massive Verstöße wie falsche oder fehlende Prüfberichte konnten festgestellt werden.

Anlässlich der formalen Überprüfungen wirkte das Regierungspräsidium darauf hin, dass zwei Produkte aus dem Angebot eines Internetshops entfernt wurden. Drei weitere Modelle ließen die jeweiligen Hersteller auf akkreditierten Prüfständen testen, um sicher zu stellen, dass die Produkte die Vorgaben erfüllen. Die aufgedeckten Mängel in den Produktunterlagen korrigierten die Hersteller.

Beim Kauf von Kaminöfen ist also Vorsicht geboten. Es ist ratsam, im Vorfeld eines Kaufes die dem Produkt beigefügten Unterlagen zu prüfen und darauf zu achten, dass das Produkt eine CE-Kennzeichnung trägt. Unabhängig davon empfiehlt es sich für interessierte Kundinnen und Kunden zudem, vor dem Einbau eines Ofens den Kontakt zum zuständigen Bezirksschornsteinfeger zu suchen und abzuklären, ob das ausgewählte Produkt eingebaut und betrieben werden darf. Der Schornsteinfeger prüft ebenfalls, ob ein vorhandener Schornstein genutzt werden kann oder berät zur Neuerrichtung einer konformen Abgasanlage.

Für einen effizienten und emissionsarmen Betrieb einer Einzelraumfeuerungsanlage ist nicht nur die Wahl eines den Vorschriften entsprechenden Produkts und die richtige Installation des Ofens entscheidend, sondern auch das richtige Verhalten des Betreibers. Wichtig ist die Nutzung des vom Hersteller empfohlenen Brennstoffs sowie die Beachtung der Vorgaben zur Brennstoffmenge, -feuchte und Einstellung der Verbrennungsluftschieber. Zudem sind die vom Hersteller empfohlenen Reinigungen und Wartungen durchzuführen.

Koordinierungs- und Pressestelle

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Assistenz: Gudrun Gauß
07071 757-3009
07071 757-3190

Sie sind Journalistin oder Journalist und haben eine Anfrage? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Pressesprecherin/ unsere Pressesprecher.
pressestelle@rpt.bwl.de

Abteilung 1
Abteilung 2 
Abteilung 3 
Abteilung 4 
Abteilung 5
Abteilung 7 
Abteilung 10 
Abteilung 11 
StEWK
SGZ

Katrin Rochner
Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Portrait Jeanine Großkloß
Jeanine Großkloß
Stellv. Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Portrait Naomi Krimmel
Naomi Krimmel
Ansprechpartnerin Soziale Medien
Sabrina Lorenz
Pressesprecherin für die Abteilungen 1, 3, 5, 10, 11
Matthias Aßfalg
Pressesprecher für die Abteilungen 2, 4, StEWK, SGZ
Dr. Stefan Meißner
Pressesprecher für die Abteilung 7