Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 463 als Ortsumgehung von Albstadt-Lautlingen läuft seit Sommer 2021. Nach der öffentlichen Auslegung der Unterlagen sind rund 740 Einwendungen und Stellungnahmen eingegangen, darunter auch Vorschläge zu Varianten.
Die Bearbeitung der zahlreichen Einwendungen und Stellungnahmen ist komplex und zeitintensiv. Insbesondere die eingereichten Alternativvarianten sind, auch im Hinblick auf eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur Ortsumgehung von Enzweihingen (Landkreis Ludwigsburg) im Zuge der B 10, detailliert zu prüfen. Hierbei sind diese technisch und umweltfachlich zu untersuchen und gegenüber der Antragsvariante 1G1 abzuwägen, um eine rechtssichere Planung zu gewährleisten.
Die Entscheidung des VGH verdeutlicht, dass die Themen Artenschutz und Habitatschutz bei Infrastruktur-Vorhaben an Bedeutung gewinnen, was sich insbesondere bei der Prüfung zumutbarer Alternativen verstärkt auswirkt.
Die im Planfeststellungsverfahren vorgebrachten Varianten und die Entscheidung des VGH führen dazu, dass die bisherige Planung der Ortsumgehung von Lautlingen mit der Variantenauswahl vertieft neu zu bewerten ist. Dieser Schritt ist unerlässlich, um eine sachgerechte und rechtssichere Prüfung der Alternativen sicherzustellen.
Die Komplexität der Maßnahme sowie die vorhandenen personellen Ressourcen und zeitlich parallel laufende Projekte führen dazu, dass das Verfahren mit der Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen einen größeren Zeitraum in Anspruch nimmt. Das Regierungspräsidium rechnet aktuell mit einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren. Dies umfasst auch die Aktualisierung von Fachgutachten wie zum Beispiel die Verkehrsuntersuchung.
Weitere allgemeine Informationen zum Planfeststellungsverfahren sind erhältlich auf der Internetseite der baden-württembergischen Regierungspräsidien unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Planfeststellung.aspx.
Weitere Informationen zur Maßnahme sind auf der Projekt-Homepage abrufbar: B 463 Ortsumgehung Lautlingen - Regierungspräsidium Tübingen (baden-wuerttemberg.de)
Hintergrundinformationen:
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen 2016 als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs ausgewiesen. Die B 463 stellt eine wichtige Verkehrsachse zwischen dem östlichen Bodenseegebiet und dem mittleren Schwarzwald dar. Sie hat eine überregionale Verbindungsfunktion.
Bei dieser Straßenkategorie ist als Streckencharakteristik im Grundsatz eine zweistreifige Straße vorgesehen, die in regelmäßigen Abständen dreistreifige Abschnitte mit Überholfahrstreifen aufweist. Mit der Umfahrung soll das Ziel erreicht werden, für den nicht ortsbezogenen Kfz-Verkehr einen zügigen, stetigen Verkehrsfluss mit möglichst geringen Reisezeiten auf der Achse zwischen den Mittelzentren Balingen, Albstadt und Sigmaringen zu gewährleisten und gleichzeitig die Ortsdurchfahrt von Lautlingen vom starken Durchgangsverkehr mit hohem Schwerverkehrsanteil von aktuell etwa 10 Prozent zu entlasten.
Die Antragsvariante hat eine Gesamtlänge von rund 4,4 Kilometern. Die Trasse umfährt Lautlingen im Süden in offener Trassenlage und verläuft überwiegend in freiem Gelände.
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Tel.: 07071 / 757-3008, gerne zur Verfügung.