Aktuelle Meldung

Pestizidverbot in Naturschutzgebieten ab 01.01.2022

Landwirt mit Traktor sprüht Pestizide oder Dünger auf das Feld

Landwirt mit Traktor sprüht Pestizide oder Dünger auf das Feld

Mit der Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes im Sommer 2020 wurde ein umfassendes Verbot von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitten, biologischen Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in Naturschutzgebieten (NSG) eingeführt. Dieses Verbot gilt sowohl für konventionell als auch für ökologisch wirtschaftende Betriebe ab dem 1. Januar 2022.

Die Landwirtschaftsämter übernehmen hinsichtlich individueller Lösungsmöglichkeiten für ihren Betrieb mit Acker- und Dauerkulturflächen in einem Naturschutzgebiet gerne die Erstberatung und vermitteln – soweit erforderlich – die weiteren Ansprechpersonen beim Naturschutz, dem Landschaftserhaltungsverband oder dem Regierungspräsidium.

Weitere Informationen

Koordinierungs- und Pressestelle

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Assistenz: Gudrun Gauß
07071 757-3009
07071 757-3190

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Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Jeanine Großkloß
Stellv. Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Naomi Krimmel
Naomi Krimmel
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Pressesprecherin für die Abteilungen 1, 3, 5, 10, 11
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Pressesprecher für die Abteilungen 2, 4, StEWK, SGZ
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Pressesprecher für die Abteilung 7