Pressemitteilung

Planfeststellung für die Leitungserneuerung der 110-kV-Leitung Engstlatt - Horb mit dem Neubau von zwei Masten im Bereich der Stadt Haigerloch

Das Foto zeigt einen Strommast

Strommast

Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss für die Leitungserneuerung der 110-kV-Leitung Engstlatt – Horb mit dem Neubau von zwei Masten erlassen. „Durch eine sorgfältige Variantenwahl ist es gelungen, die Belange der Bevölkerung und des Naturschutzes bestmöglich zu vereinen und hierdurch die regionale Stromversorgung zuverlässig und dauerhaft sicherzustellen“, erklärt Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Der Beschluss und die festgestellten Planunterlagen werden von Montag, 30. Oktober 2023 bis Montag, 13. November 2023 in der Stadt Haigerloch ausgelegt. Das Regierungspräsidium bittet, auf die ortsübliche Bekanntmachung zu achten.

Der Beschluss samt Unterlagen ist im selben Zeitraum auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt2/ref24/planfeststellung/leitungen/haigerloch-110-kv-leitung-engstlatt-horb-la-0707-leitungserneuerung-mit-neubau-der-maste-37a-und-38a-betroffene-gemeinde-stadt-haigerloch/. Der Beschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist am Montag, 13. November .2023, gegenüber den Betroffenen als zugestellt und ab Dienstag, 14. November 2023 läuft die einmonatige Klagefrist.

Zum Vorhaben

Die Netze BW GmbH ist die Vorhabenträgerin des Bauvorhabens.

Die Ausführung der Baumaßnahme ist ab dem 1. Quartal 2024 geplant und wird sich über die Dauer von rund 8 - 12 Wochen erstrecken.

Die 110-kV-Freileitung erstreckt sich mit einer Länge von circa 25 Kilometern von dem Umspannwerk Engstlatt bis zum Umspannwerk Horb.

Anfang November 2021 ereignete sich auf dem Gelände des Steinbruchs auf dem Gebiet der Stadt Haigerloch ein Hangrutsch. Dieser fand im direkten Umfeld eines Mastes der 110-kV-Freileitung Engstlatt - Horb statt. Umgehend führte die Vorhabenträgerin Untersuchungen zur Standfestigkeit der Masten durch, infolgedessen dieser Mast kurzfristig zurückgebaut und die darauf geführten vier Stromkreise auf zwei Notgestänge umgelegt werden mussten. Diese provisorische Lösung wurde im November 2021 durchgeführt, um somit die Stromversorgung in der Region sicherzustellen.

Da es sich bei dieser Maßnahme nur um eine temporäre Lösung handelt, ist der Gegenstand dieses Verfahrens eine neue Leitungsführung in diesem kleinräumigen Bereich mit einer Länge von 2,2 Kilometern, die den Ersatzneubau von zwei Masten sowie eine geringfügige Änderung der bisherigen Leitungsachse erforderlich macht.

Aufgrund der örtlichen Umweltbedingungen und zu deren Schutz werden die Masten versetzt zu den Bestandsmasten errichtet.

Die im Rahmen der Leitungssicherung aufgestellten Provisorien werden nach Errichtung der Masten und der Übernahme der Leiterseile vollständig inklusive Fundamente zurückgebaut.

Hinweis für die Redaktionen:

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