Haigerloch, 110-kV-Leitung Engstlatt - Horb, LA 0707, Leitungserneuerung mit Neubau der Maste 37A und 38A“; betroffene Gemeinde: Stadt Haigerloch (Zollernalbkreis)

Stand des Verfahrens:

Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss am 27.09.2023 erlassen.

Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes von Montag, 30. Oktober 2023 bis einschließlich Montag, 13. November 2023 bei der Stadtverwaltung Haigerloch im Bürgerbüro, Oberstadtstraße 15, 72401 Haigerloch während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.

Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand:

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Vorhabens:

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Netze BW GmbH vom 04.05.2023 für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.  

Die beantragte Planung sieht den Ersatzneubau von zwei Masten sowie eine geringfügige Änderung der bisherigen Leitungsachse in Folge eines Hangrutsches vor. Der geplante Mast 37A ersetzt den bereits zurückgebauten Mast 37 und wird in ca. 60 m Entfernung zum bisherigen Standort in nördlicher Richtung errichtet. Mast 38A ersetzt den im Bestand befindlichen Mast 38 und wird um ca. 15 m in der Leitungsachse in Richtung Südosten verschoben. Hierdurch wird ein ausreichender Abstand zur Abbaufläche des Steinbruchs Haigerloch-Weildorf eingehalten. Zudem wird eine Rodung des angrenzenden Waldes bzw. der Biotope vermieden, da durch die geplante Höhe der Masten 37A und 38A eine Überspannung der Waldfläche ermöglicht wird. Nach der Errichtung der Masten 37A und 38A werden die im Rahmen der Leitungssicherung aufgestellten Provisorien CP1 und CP2 vollständig, inklusive Fundament, zurückgebaut.

Die 110-kV-Freileitung LA 0707 erstreckt sich mit einer Länge von ca. 25 km vom Umspannwerk Engstlatt bis zum Umspannwerk Horb. Die Masten 37A und 38A befinden sich unmittelbar nördlich des Steinbruchs Haigerloch-Weildorf. Das Vorhaben liegt im Zollernalbkreis, Stadt Haigerloch, Gemarkungen Bittelbronn, Haigerloch und Weildorf. Für die Maßnahme ist eine reine Bauzeit von ca. 12 Wochen veranschlagt.

Das Maßnahmenkonzept des landschaftspflegerischen Begleitplans umfasst Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, wie insbesondere bei Bedarf die Auslegung von drucklastverteilenden Materialien (z. B. Aluminiumplatten, Baggermatten, o. ä.) zur Vermeidung von Flurschäden und Bodenverdichtung und der Schutz vor Beschädigung einer angrenzenden FFH-Mähwiese durch Schutzzäune. Die durch die geplante Erhöhung der Masten zu erwartende Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird in Form einer Ersatzzahlung kompensiert. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch das Vorhaben werden ausgeschlossen. 

Für das Bauvorhaben werden Grundstücke auf den Gemarkungen Bittelbronn, Haigerloch und Weildorf dauerhaft oder vorrübergehend in Anspruch genommen, wobei die Inanspruchnahme auch in Form einer dinglichen Sicherung durch Grunddienstbarkeit erfolgen kann. Die dauerhafte Inanspruchnahme von Grundstücken umfasst die Fläche für die Maststandorte und die Schutzstreifen für die überspannten Flächen. Temporäre Inanspruchnahmen von Flächen ergeben sich in der in Bauzeit beispielsweise für Arbeits- und Lagerflächen sowie für Zufahrten. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer sind dem Rechtserwerbsverzeichnis zu entnehmen.

Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.

Ablauf des Verfahrens:

DatumVerfahrensschritt
04.05.2023Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
10.05.2023Einleitung des Verfahrens
12.05.2023Anhörung der Behörden, Verbände und sonst. Stellen (Träger öffentlicher Belange)
24.05. – 23.06.2023Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Haigerloch
07.07.2023Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist
27.09.2023Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
30.10. - 13.11.2023Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen in Haigerloch

Planunterlagen:

Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen nur der Information. Rechtsverbindlich sind die in den Gemeinden ausgelegten Planunterlagen.

Planunterlagen (Stand zur Auslegung, Mai 2023)