Pressemitteilung

Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Radwegs zwischen Börstingen und Sulzau

Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 30. November 2018 den Plan für den Bau eines Radwegs zwischen den Starzacher Ortsteilen Börstingen und Sulzau festgestellt.

„Bereits in den 1990er Jahren wurde im Zusammenhang mit der Ausbauplanung der L 370 an eine ergänzende Radwegverbindung zwischen Börstingen und Sulzau gedacht. Umso mehr freue ich mich, dass dieses Projekt jetzt nach langer Planung und Abstimmung planfestgestellt wurde. Wir stärken damit nicht nur die Sicherheit und die Attraktivität des Radverkehrs, sondern leisten auch einen Beitrag für eine noch engere Verbindung zwischen den Ortsteilen Börstingen und Sulzau“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Der Radweg beginnt an der K 6925 bei Börstingen und endet an der Neckarbrücke in Sulzau. Er schließt die bestehende Lücke des von Villingen-Schwenningen bis nach Mannheim verlaufenden Neckartal-Radwegs.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern des Vorhabens und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.

Von Montag, 10. Dezember 2018, bis einschließlich Freitag, 4. Januar 2019, wird der Beschluss mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans im Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen (Zimmer N 239) sowie in der Gemeinde Starzach zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet diesbezüglich darum, auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten.

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage erhoben werden. Näheres ist den ortsüblichen Bekanntmachungen zu entnehmen.
Die Bekanntmachung, den Beschluss und die Planunterlagen finden Sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter L 370 Börstingen-Sulzau; Radweg.

Hintergrundinformationen zum Vorhaben:
Im derzeitigen Zustand endet der Neckartal-Radweg aus Richtung Horb kommend am Ortsende von Börstingen. Die bestehende Lücke bis zur Neckarbrücke in Sulzau wird von vielen Radfahrern durch das Befahren der anliegenden L 370 geschlossen. Diese Radfahrer sind auf der stellenweise unübersichtlichen Landesstraße einer Gefährdung durch den motorisierten Verkehr ausgesetzt. Um die kurvige und bergige L 370 zu umgehen, benutzen andere Radfahrer, insbesondere Familien mit Kindern, einen bestehenden Weg über den ortsansässigen Golfplatz. Das wiederum führt regelmäßig zu Konflikten mit den Betreibern des Golfclubs, da sich die Golfer durch den Radverkehr gestört fühlen und für die Radfahrer die Gefahr besteht, von fliegenden Golfbällen getroffen zu werden. Der zur Planfeststellung beantragte Radweg soll daher die bestehende Lücke des Fernradwegs zwischen Börstingen und Sulzau schließen und den Radverkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit von der L 370 und dem Golfplatz wegverlagern.

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