Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben B 10, Errichtung der neuen Straßenüberführung „Wallstraßenbrücke“ und Rückbau der bestehenden Straßenüberführung in Ulm - Auslage der Planunterlagen

Das Bild zeigt einen aufgeklappten Aktenordner mit Schriftstücken

Aktenordner mit Schriftstücken

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Stadt Ulm vom 11. Januar 2023, vertreten durch die G.i.V. Gesellschaft für interdisziplinäres Verfahrensmanagement mbH, für das Vorhaben B 10, Errichtung der neuen Straßenüberführung „Wallstraßenbrücke“ und Rückbau der bestehenden Straßenüberführung in Ulm ein Planfeststellungsverfahren durch. Die bisherige Brücke muss aufgrund des schlechten baulichen Zustands ersetzt werden. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

In der Zeit von Montag, 13. Februar 2023, bis einschließlich Montag, 13. März 2023 werden die Planunterlagen bei der ausschließlich betroffenen Gemeinde Stadt Ulm während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht ausliegen. Im selben Zeitraum erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung auf den Internetseiten der Stadt Ulm unter Stadt Ulm - Öffentliche Auslegung sowie des Regierungspräsidiums Tübingen unter Aktuelle Planfeststellungsverfahren - Straßen - Regierungspräsidium Tübingen (baden-wuerttemberg.de). Die Auslage wird in der betroffenen Gemeinde zuvor ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung werden alle rechtlich relevanten Hinweise zur Auslage und den Möglichkeiten, Einwendungen zu erheben, erteilt.

Zeitgleich wird das Regierungspräsidium die Träger öffentlicher Belange wie zum Beispiel Fachbehörden und Gemeinden über die Auslage informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Private Betroffene können bis Montag, 27.März 2023 Einwendungen erheben.

Bürgerinnen und Bürger sind nun gefragt, sich ein Bild von ihrer Betroffenheit zu machen. Wichtig dabei ist, dass Betroffene ihre Einwendungen rechtswahrend nur im förmlichen Verfahren vor der Planfeststellungsbehörde vorbringen können. Einwendungen müssen dabei zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden.

Nach Ablauf der Äußerungsfrist leitet die Planfeststellungsbehörde alle Äußerungen an den Vorhabenträger zur Stellungnahme weiter. Auf der Basis der Einwendungen, Stellungnahmen und Antworten des Vorhabenträgers erörtert die Planfeststellungsbehörde bei Bedarf schließlich alle offenen Punkte mit den Beteiligten. Ziel des gesamten Anhörungsverfahrens ist dabei eine vollständige Sachverhaltsaufklärung und eine umfassende Konfliktbewältigung.

Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren allgemein sind auf der Internetseite der baden-württembergischen Regierungspräsidien unter

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Planfeststellung.aspx zu finden.

Zum Vorhaben:

Die vorliegende Planung umfasst den Neubau der Wallstraßenbrücke und den Rückbau der bestehenden Straßenüberführung im Zuge der Bundesstraße 10 aufgrund des schlechten baulichen Zustands. Die neue Straßenüberführung Wallstraßenbrücke wird an derselben Stelle errichtet wie das bestehende Bauwerk und weist eine Länge von 190 Meter auf. Die Breite an der Südseite wird von derzeit 52 Meter auf rund 38,10 Meter durch den Entfall der Entflechtungsbereiche reduziert. Dadurch wird die derzeitige Brückenfläche um rund 3.500 Quadratmeter reduziert, das entspricht etwa 30 Prozent. Der nördliche Anschluss der künftigen Straßenüberführung an die B 10 befindet sich unmittelbar nach dem Lehrer-Tal-Tunnel, am südlichen Ende wird die neue Wallstraßenbrücke an den ebenfalls neuen „Tunnel Blaubeurer Tor“ angeschlossen. Die Anzahl der Fahrspuren im Zuge der B 10 bleibt erhalten bzw. werden neu wiederhergestellt. Die durchgehenden Fahrspuren der B 10 erhalten eine einheitliche Breite von zweimal 3,5 Meter bzw. dreimal 3,5 Meter im Verflechtungsbereich. Hinzu kommen im Bereich der Zu und Abfahrtsäste je eine Fahrspur mit 3,5 Meter Breite. In diesem Bereich vorhandene Verkehrsbeziehungen des Fuß- und Radverkehrs werden durch verschiedene Maßnahmen verbessert. Aufgrund der Lage der neuen Straßenüberführung Wallstraßenbrücke müssen Bahnanlagen als notwendige Folgemaßnahmen des eigentlichen Vorhabens angepasst bzw. dort eingegriffen werden. Für die Maßnahme ist eine Bauzeit von vier Jahren veranschlagt.

Die geplante Baumaßnahme stellt keinen wesentlichen Eingriff in Natur und Landschaft dar, die direkte Umgebung besteht nahezu vollständig aus Verkehrsflächen ohne Vegetation. Fortpflanzungs- und Ruhestätten für planungsrelevante Vogelarten sind mangels geeigneter Brutmöglichkeiten nicht zu finden. Auch Hinweise auf Fortpflanzungs-und Ruhestätten von Fledermäusen ergaben sich bei den durchgeführten Untersuchungen nicht. Auf den Bahnflächen wurden regelmäßig anzutreffenden Arten nachgewiesen, insbesondere Mauer- und Zauneidechsen und verschiedene Sandschreckenarten. Zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz werden soweit erforderlich bauzeitliche Schutzmaßnahme in Form von Reptilienschutzzäunen umgesetzt.

Die für das Bauvorhaben benötigten Flächen befinden sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, der Stadt Ulm sowie der Deutsche Bahn AG. Privates Eigentum muss nur geringfügig in Anspruch genommen werden.

Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung des Regierungspräsidiums Tübingen verwiesen. Diese kann auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/datenschutz/ abgerufen werden. Informationen zum Schutz personenbezogener Daten, die die Regierungspräsidien speziell bei Planfeststellungsverfahren verarbeiten, sind unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/_DocumentLibraries/DSE/24-01SFT_17-01K.pdf zu finden.

Hinweis für die Redaktionen:

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