Das Regierungspräsidium Tübingen hat im Rahmen des von der Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen am 15. Dezember 2020 beantragten Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben Ortsumgehung Beimerstetten im Zuge der L 1165 am Donnerstag, 7. Dezember 2023, den Planfeststellungsbeschluss erlassen.
Regierungspräsident Klaus Tappeser erklärte hierzu: „Die nun planfestgestellte Ortsumgehung Beimerstetten vervollständigt die bereits umgesetzten Verkehrsprojekte zur Verbesserung der Verkehrssituation im Ulmer Norden. Dadurch leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verbesserung der Lebensqualität in dieser Region.“
Die Auslegung des Beschlusses und der zugehörigen Planunterlagen in den betroffenen Gemeinden wird Anfang 2024 erfolgen. Das Regierungspräsidium wird hierüber in einer gesonderten Pressemitteilung informieren.
Zum Vorhaben:
Die vorliegende Planung umfasst den Neubau einer Ortsumgehung von Beimerstetten. Die Ortsumgehung ist Teil des Gesamtkonzepts „Ulmer Norden", welches neben dem Neubau der Ortsumgehung Beimerstetten noch den Ausbau der Albrecht-Berblinger-Straße (K 7302) sowie des Doppelanschlusses an die Autobahn A8 umfasst.
Die Ortsumgehung Beimerstetten ist der finale Baustein zur Umsetzung des Gesamtkonzepts „Ulmer Norden". Sie beginnt südwestlich von Beimerstetten am Knotenpunkt L 1239 (Richtung Dornstadt) und K 7403 (Richtung Tomerdingen), verläuft in nördlicher Richtung parallel zur Bahnlinie Stuttgart-Ulm, schwenkt anschließend nach Osten ab, führt unter der Bahnlinie hindurch und endet nördlich von Beimerstetten an der bestehenden L 1165 in Richtung Breitingen. Ein weiterer Bestandteil der Planung ist der Neubau eines Wirtschaftsweges östlich der L 1239. Der Weg beginnt am bestehenden Weganschluss am Kreisverkehrsplatz Albrecht-Berblinger-Straße / L 1239 und endet am geplanten Kreisverkehrsplatz L 1239 / K 7403.
Nach Abschluss der Baumaßnahme wird das Straßennetz neu geordnet. Neben der Umstufung von Landes- und Kreisstraßen wird der nördliche Teil der Ortsdurchfahrt der L 1165 zur Gemeindestraße zurückgestuft.
Weitere Informationen zum Vorhaben sind abrufbar unter L 1165 Ortsumgehung Beimerstetten - Regierungspräsidium Tübingen (baden-wuerttemberg.de).
Hintergrundinformationen:
Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren allgemein sind auf der Internetseite der baden-württembergischen Regierungspräsidien unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Planfeststellung.aspx zu finden.
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Tel.: 07071 / 757-3008, gerne zur Verfügung