Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 463 als Ortsumgehung von Albstadt-Lautlingen

14 blaue Ordner und ein ausgebreiteter Plan zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 463 als Ortsumfahrung von Albstadt-Lautlingen auf einem Tisch

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 463 als Ortsumfahrung von Albstadt-Lautlingen

Auslage der Planunterlagen und der Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit.

Die Straßenbauverwaltung hat am 22. Februar 2021 den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der B 463 als Ortsumgehung von Albstadt-Lautlingen bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Tübingen gestellt.

In der Zeit von Montag, 21. Juni 2021 bis einschließlich Dienstag, 20. Juli 2021 werden die Planunterlagen und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit im direkt betroffenen Ortsteil Albstadt-Lautlingen, in den Städten Albstadt und Haigerloch, bei der Gemeinde Stetten am kalten Markt sowie im Regierungspräsidium während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht ausliegen. Im selben Zeitraum erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter Planfeststellung B 463 OU Albstadt Lautlingen.

Die Auslage wurde in den Städten und Gemeinden zuvor ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung wurden alle rechtlich relevanten Hinweise zur Auslage und den Möglichkeiten, Einwendungen zu erheben, erteilt. Nicht ortsansässige Grundstücksbetroffene werden von den Gemeinden angeschrieben.

Zeitgleich wird das Regierungspräsidium Tübingen die Träger öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Fachbehörden und Gemeinden, über die Auslage informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Sowohl private Betroffene wie auch Umweltvereinigungen und Träger öffentlicher Belange können bis einschließlich Freitag, 1. Oktober 2021 Einwendungen erheben bzw. Stellungnahmen abgeben. Bürgerinnen und Bürger sind nun gefragt, sich ein Bild von ihrer Betroffenheit zu machen. Die schriftlichen Einwendungen müssen dabei zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden.

Nach Ablauf der Äußerungsfrist leitet die Planfeststellungsbehörde alle Äußerungen an den Vorhabenträger zur Stellungnahme weiter. Auf der Basis der Einwendungen, Stellungnahmen und Antworten des Vorhabenträgers erörtert die Planfeststellungsbehörde schließlich alle offenen Punkte mit den Beteiligten. Ziel des gesamten Anhörungsverfahrens ist dabei eine vollständige Sachverhaltsaufklärung und eine umfassende Konfliktbewältigung.

Weitere allgemeine Informationen zum Planfeststellungsverfahren sind erhältlich auf der Internetseite der baden-württembergischen Regierungspräsidien unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Planfeststellung.aspx.

Zum Vorhaben:

Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um den Neubau der Bundesstraße B 463 als südliche Ortsumgehung von Albstadt-Lautlingen, die im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen 2016 als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs ausgewiesen ist. Die Bundesstraße B 463 stellt eine wichtige Verkehrsachse zwischen dem östlichen Bodenseegebiet und dem mittleren Schwarzwald dar. Sie verbindet den Raum Balingen über Sigmaringen mit der Region Bodensee-Oberschwaben und hat damit eine überregionale Verbindungsfunktion.

Bei dieser Straßenkategorie ist als Streckencharakteristik im Grundsatz eine zweistreifige Straße vorgesehen, die in regelmäßigen Abständen dreistreifige Abschnitte mit Überholfahrstreifen aufweist. Mit der Umfahrung soll das Ziel erreicht werden, für den nicht ortsbezogenen Kfz-Verkehr einen zügigen, stetigen Verkehrsfluss mit möglichst geringen Reisezeiten auf der Achse zwischen den Mittelzentren Balingen, Albstadt und Sigmaringen zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist es das Ziel der Ortsumgehung, die Ortsdurchfahrt von Lautlingen vom starken Durchgangsverkehr mit hohem Schwerverkehrsanteil von aktuell etwa 10 Prozent zu entlasten. Dadurch soll die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Ortsmitte und der übrigen ortsbezogenen Verkehre erhöht werden. Ebenfalls soll die Trennwirkung der Ortsdurchfahrt und die mit dem Kfz-Verkehr einhergehenden Luftschadstoff- und Lärmimmissionen in Lautlingen reduziert werden. Auf diese Weise soll die Aufenthalts- und Wohnqualität im Ort, insbesondere in der Ortsmitte, verbessert und damit Möglichkeiten für die städtebauliche Gestaltung geschaffen werden.

Der neue Streckenabschnitt hat eine Gesamtlänge von rund 4,38 Kilometern. Die Trasse umfährt Lautlingen im Süden in offener Trassenlage und verläuft überwiegend in freiem Gelände. Sie beginnt westlich von Lautlingen auf Höhe des Lauterbaches, wo die Ortsdurchfahrt der heutigen B 463 an die Ortsumgehung angeschlossen wird. Von dort schwenkt sie nach Süden ab und unterquert die Bahnlinie Balingen - Sigmaringen südwestlich des Gewerbegebietes „Eschach“. Im weiteren Verlauf durchfährt die Trasse im Einschnitt den Hang „Reuten“. Sie verläuft dann in östlicher Richtung und umfährt den Höhenrücken „Bühl" an seiner nördlichen Flanke im Einschnitt. Bevor sie das Meßstetter Tal in einem nach Süden ausholenden Bogen auf einem 330 Meter langen Viadukt quert, wird über eine Verbindungsrampe die Kreisstraße K 7151 angeschlossen. Südlich des Gewanns „Hirnau“, dem Standort für das geplante Gewerbegebiet der Stadt Albstadt, wo der östliche Anschluss geplant ist, führt die Trasse weiter nach Osten und erreicht auf Höhe der Europäischen Wasserscheide auf der Gemarkung Ebingen schließlich wieder die bestehende Bundesstraße B 463.

Für die Bauzeit werden nach derzeitigem Planungsstand rund fünf Jahre veranschlagt. Mit der Umsetzung der erforderlichen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen wird teilweise bereits zwei Jahre vor Baubeginn begonnen, sodass sie ihre ökologische Wirksamkeit bis zum Baubeginn entfalten können.

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