Pressemitteilung

Programmentscheidung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2021

Habsthal_Eimühle - Einbau von Wohnungen in einem ehemaligen Scheunengebäude

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Offene Fragen der Stadt Biberach und der Gemeinde Warthausen in einem Gespräch mit Regierungspräsident Klaus Tappeser und Landrat Dr. Heiko Schmid geklärt

Die diesjährige Entscheidung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) stieß in den vergangenen Wochen auf Unverständnis bei der Stadt Biberach und der Gemeinde Warthausen, die in der aktuellen Programmentscheidung 2021 nicht mit Fördermitteln bedacht werden konnten.

Vergangene Woche fand auf Initiative der Stadt Biberach mit Regierungspräsident Klaus Tappeser, Landrat Dr. Heiko Schmid sowie mit Vertretern der beiden Kommunen und Bürgermeister Ralf Kriz als Vertreter der Gemeinden des Landkreises eine Videokonferenz statt. „Ich kann gut nachvollziehen, dass man als Kommune enttäuscht ist, wenn man bei der ELR-Programmentscheidung nicht zum Zug kommt“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. „Da war es für Landrat Dr. Schmid und mich selbstverständlich, die Entscheidung nochmals persönlich zu erläutern.“

Zusammen mit den Fachleuten des Regierungspräsidiums Tübingen und Bürgermeister Kriz legten sie die Grundlagen der Entscheidungsfindung dar. Das ELR ist das zentrale Strukturentwicklungsprogramm in Baden-Württemberg. Es stellt den Kommunen im Ländlichen Raum in den vier Schwerpunktbereichen Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinbedarfseinrichtungen ein umfassendes Förderangebot zur Bewältigung der Herausforderungen in diesen zentralen Handlungsfeldern und zum Erhalt der dezentralen Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur Baden-Württemberg zur Verfügung. „Aufgrund des hohen Antragsvolumens von annähernd sieben Millionen Euro im Landkreis Biberach im Jahr 2021 und der begrenzten Mittelsituation konnten leider nicht alle Anträge berücksichtigt werden, es musste priorisiert werden“, erläuterte Landrat Dr. Heiko Schmid. „In der Sitzung im November 2020 hat der Koordinierungsausschuss auf Landkreisebene einvernehmlich einen Priorisierungsvorschlag erstellt. Daran mitgewirkt hat auch ein Vertreter der Gemeinden des Landkreises.“

Die Priorisierung richtet sich immer nach Sinn und Zweck des ELR-Programmes als Strukturförderung. Da es sich um ein wettbewerbliches Verfahren handelt, spielen Kriterien wie die Wirtschaftskraft, Bevölkerungsentwicklung oder Siedlungsdichte bei der Bewertung der kommunalen Aufnahmeanträge eine große Rolle. Orte mit einer günstigen Ausgangslage sind gegenüber Gemeinden mit strukturellen Mängeln wie leerstehende Bausubstanz, geringe Arbeitsplatzdichte oder schwacher Finanzausstattung nachrangig zu einzustufen.

Diese Kriterien kamen auch im aktuellen Jahr bei der Priorisierung in allen Landkreisen zum Tragen. Insgesamt flossen 2021 4,4 Mio.€ in den Landkreis Biberach zur Umsetzung strukturell bedeutsamer Projekte.

„Das Gespräch war sehr konstruktiv und offen, die Fragen von Stadt und Gemeinde konnten umfassend geklärt werden“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Landrat Dr. Heiko Schmid ergänzt: „Uns ist es wichtig, dass für die Kommunen in unserem Landkreis die Entscheidungen transparent sind und sie sich weiterhin so stark in der Strukturentwicklung engagieren. Nach wie vor steht der Stadt mit ihren Ortsteilen und der Gemeinde Warthausen das ELR-Programm offen, sofern die Wettbewerbskriterien erfüllt werden und das Land ausreichend Fördermittel zur Verfügung stellt.“

„Es ist uns gelungen in dem Gespräch unsere Standpunkte auszutauschen“, hob Oberbürgermeister Zeidler hervor. „Wir waren uns einig, dass für Biberach nach wie vor Möglichkeiten bestehen, am ELR-Programm zu partizipieren. Denn die Finanzkraft einer Stadt ist nur eines von mehreren Kriterien und wird nicht überbewertet. Zudem bin ich dem Landrat dankbar, dass er der Stadt angeboten hat, zukünftig im Koordinierungsausschuss unter Vorsitz des Landkreises mitarbeiten zu können! Dieses Angebot werden wir gerne wahrnehmen.“

Hintergrundinformationen

Das ELR- Programm ist ein kommunales Förderprogramm mit einem umfassenden und integrierten Förderangebot in den vier Schwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinbedarfseinrichtungen. Privatpersonen, Vereine, Kommunen und Unternehmen können im ELR Projektträger sein. Antragssteller im ELR ist immer die Gemeinde, die die strukturelle Bedeutung des Vorhabens bewertet, aber auch beispielsweise zur Projektreife, ob bereits eine Baugenehmigung vorliegt bzw. in Kürze zu erwarten ist, Stellung nimmt.

In einem mehrstufigen Auswahlverfahren auf Gemeinde-, Landkreis-, Regierungsbezirk- und Landesebene werden im Sinne eines landesweiten Wettbewerbs die Anträge in eine Rangfolge gebracht. Insbesondere auf Landkreisebene ist in einer Gesamtschau die strukturelle Ausgangslage der Gemeinde (z. B. Steuerkraftsumme bezogen auf Einwohner und Gemeindefläche, Bevölkerungsentwicklung, Einwohner pro ha Siedlungs- und Verkehrsfläche, sozialpflichtig Beschäftigte am Arbeitsort in Bezug zu den Einwohnern, Pendlersaldo, Entfernung zu Klein-, Unter- und Mittelzentren) und die strukturelle Bedeutung der beantragten Projekte bei der Priorisierung der Anträge zu berücksichtigen.  Nach Einordnung der vorliegenden Anträge durch die jeweilige Gemeinde werden die gewichteten Maßnahmen auf Landkreisebene im Koordinierungsausschuss diskutiert. Neben Vertretern des Landkreises und des Regierungspräsidiums nimmt insbesondere auch ein Vertreter der Gemeinden des Landkreises teil. Anschließend werden auch auf der Regierungsbezirks- und Landesebene die kommunalen Aufnahmeanträge priorisiert/in eine Rangfolge gebracht.

Die Steuerkraftsumme und die Finanzausstattung einer Stadt oder Gemeinde sind nicht alleinige Kriterien für die Aufnahme in das ELR-Programm. Die Steuerkraft wirkt sich vor allem auf die kommunalen Projekte aus, um finanziell schwächere Kommunen beispielsweise bei Dorfgemeinschaftshäusern angemessen zu unterstützen. Bei privaten Bauprojekten spielt die Steuerkraft hingegen eine untergeordnete Rolle. Es ist eine Gesamtbetrachtung einer Vielzahl strukturprägender Kriterien.

Hinweis für die Redaktionen:

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