Pressemitteilung

Regierungspräsidium Tübingen erlässt Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der B 28 in Bad Urach an den Knotenpunkten „Wasserfall“ und „Hochhaus“

Das Bild zeigt einen aufgeklappten Aktenordner mit Schriftstücken

Aktenordner mit Schriftstücken

Das Regierungspräsidium Tübingen hat am Donnerstag, 20. Juni 2024, den Planfeststellungsbeschuss für den Ausbau der Knotenpunkte „Wasserfall“ und „Hochhaus“ in Bad Urach im Zuge der B 28 erlassen. Vorhabenträgerin ist die Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen des Regierungspräsidiums Tübingen.

„Ich freue mich, dass wir das Verfahren so zügig abschließen konnten und damit einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Verbesserung der Lebensqualität in der Region leisten. Denn der Ausbau der Knotenpunkte wird den Verkehrsfluss auf der in der Stadt Bad Urach vielbelasteten B 28 weiter verbessern“, erklärt Regierungspräsident Tappeser hierzu.

Der Beschluss und die zugehörigen Planunterlagen werden Juli 2024 in Bad Urach ausgelegt. Hierüber wird in einer gesonderten Pressemitteilung informiert.

Hintergrundinformationen:

Mit der genehmigten Planung sollen die Knotenpunkte „Wasserfall“ und „Hochhaus“ im Zuge der B 28 bei Bad Urach zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit umgestaltet werden. Die Planung sieht eine Verlegung der Einmündung Bäderstraße, eine Fuß- und Radwegbrücke über die B 28, zusätzliche Fahrstreifen in den Knotenpunktbereichen und ein neues Brückenbauwerk im Zuge der Stuttgarter Straße über die verlegte Erms vor. Die Hauptbaumaßnahmen werden im 1. Halbjahr 2025 beginnen. Ziel ist es, die B 28 bis zum Start der Gartenschau im Frühjahr 2027 in Bad Urach verkehrswirksam auszubauen. 

Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren allgemein sind auf der Internetseite der baden-württembergischen Regierungspräsidien unter

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Planfeststellung.aspx zu finden.

Hinweis für die Redaktionen:

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