Zur Eindämmung des Corona-Virus wurden Dienstgebäude des Regierungspräsidiums Tübingen für den Publikumsverkehr geschlossen. Ab 4. Mai 2020 sind die Türen für Besucherinnen und Besucher nach Terminabsprache und mit Schutzmaske wieder geöffnet.
"Ich danke allen Betroffenen für das Verständnis, dass Dienstleistungen des Regierungspräsidiums Tübingen in den vergangenen Wochen nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung standen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Die Schließung der Dienstgebäude wurde notwendig, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, Besucherinnen und Besucher zu schützen und dennoch für die Gemeinschaft arbeitsfähig zu bleiben.
Ab kommenden Montag, 4. Mai 2020 stehen Dienstleistungen, die eine Präsenz in den Dienstgebäuden des Regierungspräsidiums voraussetzen, den Bürgerinnen und Bürger wieder zur Verfügung. Hierzu ist eine Terminvereinbarung mit der zuständigen Abteilung unter Telefon 07071/ 757-0 bzw. per E-Mail poststelle@rpt.bwl.de zwingend erforderlich. Der Zutritt in die Dienstgebäude ist zudem nur mit einer entsprechenden Schutzmaske beispielsweise in Form einer Alltagsmaske aus Stoff sowie der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln zulässig.
Anliegen, die ohne Präsenz vor Ort geklärt werden können, sollen idealerweise weiterhin per E-Mail oder telefonisch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geklärt werden.
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.
Pressemitteilung
Regierungspräsidium Tübingen öffnet eingeschränkt wieder für Publikumsverkehr
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Leiter der Koordinierungs- und Pressestelle

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Soziale Medien