Pressemitteilung

Regierungspräsidium Tübingen veröffentlicht aktuellen Luftreinhalteplan für Reutlingen

Öffentliche Auslegung der fünften Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen beginnt am 23.11.2020 – Verkehrsverbote sind nicht enthalten

​Das Regierungspräsidium Tübingen hat die von der Öffentlichkeit eingebrachten Einwendungen geprüft und damit die fünfte Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen fertiggestellt. Mit der Fortschreibung wird der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid ohne weitere Verkehrsverbote in Reutlingen im Jahr 2020 eingehalten. Die Fortschreibung folgt somit den Vorgaben des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2020.

Zum fünften Mal wird der seit 2005 existierende Luftreinhalteplan für Reutlingen fortgeschrieben. Die Belastungen des Luftschadstoffs Stickstoffdioxid gingen in den letzten Jahren stetig zurück und der vorgeschriebene Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid konnte an vielen hoch belasteten Straßenabschnitten eingehalten werden. An wenigen Straßenabschnitten, so beispielsweise im Bereich der Verkehrsmessstation Reutlingen Lederstraße-Ost, wurde mit 46 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter der festgelegte Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter als Mittelwert über das Kalenderjahr 2019 jedoch noch überschritten.

Zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung wurden deshalb weitere drei Maßnahmen umgesetzt und in der jetzt abgeschlossenen 5. Fortschreibung festgesetzt. Es handelt sich hier um die technische Kontrolle des LKW-Durchfahrtverbots in der Innenstadt, Geschwindigkeitsreduzierungen auf innerstädtischen Strecken sowie eine temporäre, verkehrsmengenabhängige Fahrspurreduzierung in der Lederstraße.

Die Fachgutachter kommen zu dem Ergebnis, dass mit diesen Maßnahmen der Grenzwert für Stickstoffdioxid bereits in diesem Jahr flächendeckend in Reutlingen eingehalten wird. Aus diesem Grund sind weitere Verkehrsverbote nicht erforderlich.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen beim Regierungspräsidiums Tübingen insgesamt neun Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen ein. Alle Stellungnahmen, die die Luftreinhalteplanung und die Luftreinhalteplan-Maßnahmen betreffen, wurden eingehend geprüft und abgewogen

Ab 23.11.2020 liegt die fünfte Fortschreibung einschließlich des Gutachtens für zwei Wochen bis 7.12.2020 während den Öffnungszeiten im Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, Zimmer N 227 sowie bei der Stadtverwaltung Reutlingen, Marktplatz 22, im Eingangsbereich des Rathauses zur Einsicht aus. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gebäude nur mit Schutzmaske sowie unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln betreten werden dürfen.

Die Dokumente stehen ab dem 23.11.2020 auch im Internet auf der Seite Luftreinhalteplan für die Stadt Reutlingen zur Verfügung.

Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071 757-3131, gerne zur Verfügung.

Koordinierungs- und Pressestelle

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Assistenz: Gudrun Gauß
07071 757-3009
07071 757-3190

Sie sind Journalistin oder Journalist und haben eine Anfrage? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Pressesprecherin/ unsere Pressesprecher.
pressestelle@rpt.bwl.de

Abteilung 1
Abteilung 2 
Abteilung 3 
Abteilung 4 
Abteilung 5
Abteilung 7 
Abteilung 10 
Abteilung 11 
StEWK
SGZ

Katrin Rochner
Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Jeanine Großkloß
Stellv. Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Naomi Krimmel
Naomi Krimmel
Ansprechpartnerin Soziale Medien
Sabrina Lorenz
Pressesprecherin für die Abteilungen 1, 3, 5, 10, 11
Matthias Aßfalg
Pressesprecher für die Abteilungen 2, 4, StEWK, SGZ
Dr. Stefan Meißner
Pressesprecher für die Abteilung 7