Pressemitteilung

Retten – Löschen – Bergen – Schützen

Mehr als dreizehn Millionen Euro für die Feuerwehren im Regierungsbezirk Tübingen – erneut alle förderfähigen Anträge bewilligt!

Das Foto zeigt die Feuerwehr bei einem Hochwassereinsatz

Feuerwehr bei einem Hochwassereinsatz

Die Landeszuwendungen zur Projektförderung des Feuerwehrwesens betragen im Regierungsbezirk Tübingen dieses Jahr rund 10,6 Millionen Euro und die Pauschalförderung weitere rund 2,6 Millionen Euro. „Unsere Schwerpunkte bei der Förderung des Feuerwehrwesens liegen auf Fahrzeugen und Feuerwehrhäusern. Damit stärken wir das Ehrenamt der Feuerwehr, dessen Einsatzkräfte eine optimale Ausstattung für ihre bedeutende Tätigkeit zum Schutz von Menschen, Tieren und Sachen benötigen. Die Zuschüsse unterstützen die Gemeinden und Landkreise im Regierungsbezirk Tübingen spürbar bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Feuerwehrgesetz,“ erläuterte Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat dieser Tage die Bewilligungsmitteilungen zur Feuerwehrförderung an die Landkreise und die Stadt Ulm versandt und den Landratsämtern die Haushaltsmittel zur Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden zugewiesen.

Insgesamt wurden im Regierungsbezirk Tübingen 183 förderfähige Anträge auf Zuwendungen zur Projektförderung mit einer Fördersumme von rund 10,6 Millionen Euro eingereicht. Alle diese Maßnahmen konnten gefördert werden. Unterstützt werden insbesondere die Beschaffung von Fahrzeugen und der Bau bzw. die Erweiterung von Feuerwehrhäusern. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Projekte:

  • 42 Löschfahrzeuge
  • 26 Neubauten oder Erweiterungen/Umbauten von Feuerwehrhäusern
  • 3 Drehleiter-Fahrzeuge
  • 16 Gerätewagen (Logistik bzw. Transport)
  • 1 Rüstwagen und 1 Voraus-Rüstwagen
  • 1 mobile Atemschutzübungsanlage
  • 6 Netzersatzanlagen für Feuerwehrhäuser (für einen evtl. Stromausfall)
  • 4 Einsatzleitfahrzeuge
  • 28 Mannschaftstransportwagen
  • 687 Digitalfunkgeräte

Für die Projekte der Landkreise, der Stadt Ulm und des Kreisfeuerlöschverbandes Biberach hat das Regierungspräsidium Tübingen in diesem Jahr in vierundzwanzig Fällen Zuwendungsmittel bewilligt, und zwar in Höhe von 2.455.130 Euro. Über diese Förderung von Projekten der Landkreise, des Stadtkreises Ulm und des Kreisfeuerlöschverbandes Biberach entscheidet das Regierungspräsidium in eigener Zuständigkeit.

Bei der Projektförderung der Gemeinden erstellen dagegen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide. Insoweit verteilt das Regierungspräsidium Tübingen lediglich die Mittel an die Landratsämter. Dies erfolgt auf Basis von priorisierten Maßnahmenlisten, die die Landratsämter dem Regierungspräsidium vorgelegt haben.

Neben der Projektförderung fördert das Land Baden-Württemberg mit einer pauschalen Zuwendung pro Feuerwehrangehörigem bzw. Angehörigem der Jugendfeuerwehr Ausbildungskosten, Kosten für die Dienst- und Schutzkleidung sowie den Betrieb von Werkstätten. Für das Jahr 2024 beträgt diese Pauschalförderung im Regierungsbezirk Tübingen insgesamt rund 2,6 Millionen Euro. Zudem stehen dem Regierungsbezirk Tübingen Mittel für die Unfallfürsorge der Feuerwehrangehörigen sowie Sachmittel in Höhe von 600.000 Euro zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:

Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Mittel für die sogenannte Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen.

Die Kommunen erhalten über die Landratsämter pauschalisiert eine Landeszuwendung für jeden Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen in Höhe von 90 Euro und für jeden Jugendfeuerwehrangehörigen in Höhe von 40 Euro. Die jährliche Mittelzuweisung für die Projektförderung umfasst die neu zu vergebenden Mittel für das laufende Haushaltsjahr sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026, 2027 und 2028.

Hilfeleistungen im Aufgabenbereich der Feuerwehr über Ländergrenzen hinweg erfolgen unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz kostenlos. Für eine solche unentgeltliche Hilfeleistung von und nach Bayern gilt diese Regelung bis zu einer Entfernung von 15 Kilometer Luftlinie ab der Grenze des Gemeindegebiets. In solchen Fällen erhält die Hilfe leistende Gemeinde in Baden-Württemberg auf Antrag Kostenersatz in Form einer Zuwendung vom Land Baden-Württemberg. Die Summe hierfür beläuft sich in diesem Jahr auf rund 17.765 Euro.

Anlagen:

Anlage 1:  Überblick über die Feuerwehrförderung im Regierungsbezirk Tübingen 2024

Anlage 2:  Übersicht der Projekte, bei denen die Zuwendungsbewilligung durch das Regierungspräsidium Tübingen erfolgt ist

Bildunterschrift:

Feuerwehr bei einem Hochwasser-Einsatz; Bildrechte: Regierungspräsidium Tübingen.

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