Im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen beginnen ab Montag, 6. März 2017, die Bauarbeiten für die Verlängerung des Regenüberlaufkanals und anschließend für die Errichtung der Föhnschutzwand an der östlichen Hafenbegrenzung in Kressbronn am Bodensee.
Die Verlängerung des Regenüberlaufkanals ist eine vorbereitende Maßnahme für die anstehende Uferrenaturierung Anfang 2018 und bildet den westlichen Abschluss des gesamten Renaturierungsbereiches, der sich bis zur Landesgrenze zu Bayern erstreckt. Sie wird ca. 35 m lang und besteht aus Spundwänden sowie einer begehbaren Betondecke mit Aussichtskanzel.
Die ebenfalls ca. 35 m lange Föhnschutzwand ist nicht Teil der Renaturierung, sondern ist Bestandteil des Hafennutzungskonzepts der Gemeinde Kressbronn. Für ihre Errichtung werden Stahlträger im Abstand von 5 m im Seegrund verankert und Baumstämme waagerecht in die Zwischenräume eingepasst.
Die Baustelle wird über eine Baustraße im Seepark angefahren. Die dort stehenden Bäume werden während der Bauarbeiten durch spezielle Schutzmaßnahmen gesichert. Ein Baum wurde bereits innerhalb des Seeparkareals um rund 25 m in Richtung Osten umgepflanzt.
Nach den aktuellen Planungen ist die Baumaßnahme etwa Mitte Juli 2017 abgeschlossen.
Weitere Informationen zur Uferrenaturierung Kressbronn sind auf der Website des Regierungspräsidiums Tübingen unter www.rp-tuebingen.de verfügbar.
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