Die für ganz Baden-Württemberg zuständige Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen prüfte stichprobenartig die technischen Anforderungen an Wippkreissägen. Bei einem Test nach Norm fielen rund ein Drittel der mit bis zu 100 Kilogramm beladenen Wippkreissägen um. Die Hersteller verbessern nun künftige Serien und machen die aktuellen Produkte standsicher.
Besonders in der jetzigen Jahreszeit wird Brennholz zur Befeuerung von Kaminöfen benötigt. Zur Herstellung des Brennholzes kommen häufig Wippkreissägen zum Einsatz. Die landesweit zuständige Marktüberwachung beim Regierungspräsidium Tübingen hat dies zum Anlass genommen, neun aktuell im Handel beziehbare Wippkreissägen einem Test durch die Prüfstelle der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zu unterziehen.
Ziel dieser Schwerpunktaktion war es, die wichtigsten technischen Sicherheitsanforderungen an die Wippkreissägen im Detail zu überprüfen. Aufgrund von Verbrauchermeldungen, dass einige Sägen beim Beladen umkippen, wurde der Fokus auch auf die Standsicherheit gelegt. Die Stichproben der Kontrolleure umfassten dabei Produkte, die in erster Linie für den privaten Verbraucher bestimmt und sowohl in Fach- und Baumärkten wie im Onlinehandel zu beziehen sind.
Ein Drittel der getesteten Sägen wies einen Mangel bezüglich der Standsicherheit auf. So kippten diese Sägen auf unebenem Untergrund mit einer Beladung von 100 kg erheblich früher als gesetzlich erlaubt. Aus Sicht der Experten leitet sich für den Verbraucher hieraus ein mittleres Risiko ab, da die Sägen umfallen und dabei gegebenenfalls Körperteile des Nutzers quetschen oder verletzen können. Insgesamt wiesen rund zwei Drittel der geprüften Geräte Mängel im Hinblick auf die technischen Anforderungen auf.
Die Mehrzahl der betroffenen Hersteller hat nach intensiver Abstimmung mit der Marktüberwachung auf die Mängel bereits reagiert und überarbeitet die Sägen bzw. macht die aktuelle Serie standsicher. Bei einem Hersteller mit einem Produkt, das den Normtest zur Standsicherheit nicht bestanden hat, läuft noch das Verwaltungsverfahren. Darüber hinaus wurden Marktüberwachungsbehörden außerhalb Baden-Württemberg über Mängel an den Produkten dortiger Hersteller informiert.
Die landesweit zuständige Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen empfiehlt Nutzerinnen und Nutzer generell, Wippkreissägen ausschließlich auf ebenen Flächen in Einsatz zu bringen.
Hintergrundinformationen:
Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, die Produkt- und Chemikaliensicherheit bei Verbraucherprodukten, Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen, Chemieerzeugnissen und Bauprodukten zu überwachen sowie die Hersteller und Händler in Fragen der Produkt- und Chemikaliensicherheit zu beraten. Ziel ist es dabei, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und möglichen Wettbewerbsverzerrungen bei Wirtschaft und Industrie entgegen zu wirken.
Vertiefte technische Prüfungen der Produkte erfolgen bei der Geräteuntersuchungsstelle der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, aber auch in Zusammenarbeit mit Prüfstellen in anderen Bundesländern sowie bei anerkannten Prüfstellen.
Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen verfügt über eine Vielzahl von Möglichkeiten, auf festgestellte Mängel zu reagieren. Dabei hat sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. In besonders gravierenden Fällen kann es notwendig sein, einen Verkaufsstopp oder auch den Rückruf von Produkten anzuordnen. Dies war bei den Wippkreissägen für den Bereich Baden-Württemberg aber nicht notwendig, da die Hersteller bereits reagieren.
Bildunterschrift:
Wippkreissäge im Prüfstand auf schiefem Untergrund; Foto: Regierungspräsidium Tübingen.
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.