Mit rund 913.000 Euro fördert das Land Baden-Württemberg im Regierungsbezirk Tübingen in diesem Jahr bauliche Maßnahmen in der bodengebundenen Notfallrettung sowie in der Berg- und der Wasser-Rettung. „Mit diesen Fördermitteln tragen wir zur Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft unserer Rettungsdienstorganisationen bei. Davon profitiert die Versorgung der Bevölkerung bei medizinischen Notfällen. Besonders freue ich mich, dass wir damit auch die Rahmenbedingungen für die vielen ehrenamtlichen Einsatzkräfte verbessern. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für eine funktionierende Gesellschaft, und vor ihrem selbstlosen Engagement für Andere habe ich großen Respekt“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.
Über die sogenannte Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz können der Neubau, der Umbau, die Sanierung und die Erstausstattung von baulichen Anlagen der Hilfsorganisationen gefördert werden. Das Regierungspräsidium Tübingen hat aktuell Bewilligungsbescheide für vier Vorhaben im Regierungsbezirk an die Landesverbände der Hilfsorganisationen versandt.
Zur zweckmäßigen und sicheren Unterbringung von Fahrzeugen der bodengebundenen Notfallrettung sowie deren Besatzungen in der Rettungswache Sigmaringen sowie für die Erstausstattung der Rettungswache Aulendorf erhält die Malteser Hilfsdienst gGmbH Region Baden-Württemberg insgesamt rund 651.000 Euro. Diese Fördermittel tragen dazu bei, die Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes zu erhalten und die Rettungswachen mit der für ihren Betrieb erforderlichen Ausstattung zu versehen.
Darüber hinaus wird der Wasser-Rettungsdienst mit rund 146.000 Euro gefördert, die an den DLRG Landesverband Württemberg e.V. für die Erstausstattung der Wasserrettungswache in Wangen im Allgäu fließen. Nachdem in den Vorjahren der Neubau dieser Wasserrettungswache gefördert wurde, dient diese Investition nun der Ausstattung mit dem, was für den Betrieb der Wache und für eine schnelle Hilfe bei Unfällen und medizinischen Notfällen an, auf und in Gewässern notwendig ist.
Schließlich erhält der DRK-Landesverband Baden-Württemberg e. V. für seine Bergwacht Württemberg in Ergänzung zur Förderung im Jahr 2020 weitere rund 115.000 Euro für den Neubau der Bergrettungswache Albstadt. Diese Investition ermöglicht die zeitgemäße und sichere Unterbringung sowohl der ehrenamtlichen Einsatzkräfte wie auch von deren Bergrettungsfahrzeugen sowie von speziellem Bergrettungsgerät und trägt damit dazu bei, die Einsatzbereitschaft der Bergrettung zu sichern.
Hintergrundinformationen:
Die Regierungspräsidien fördern insbesondere die Errichtung von Rettungswachen des Rettungsdienstes sowie des Berg- und Wasserrettungsdienstes und Projekte zur technischen oder organisatorischen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes (§§ 26 und 30 Rettungsdienstgesetz). Ausschlaggebend für die Zuständigkeit eines Regierungspräsidiums ist der Standort der jeweiligen Rettungswache.
Zu den Aufgaben der Regierungspräsidien gehört dabei der gesamte Prozess von der Beratung der Antragsteller und der Prüfung von Anträgen sowie Prioritätenlisten über die Erstellung der Förderbescheide und die Auszahlung der Fördermittel bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise einschließlich Vor-Ort-Begehungen. Die Ausgestaltung und Bemessung dieser Förderung regelt die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz (VwV Förderung Rettungsdienst – VwV-F-RD vom 11. August 2022).
Die Mittel werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen. Die aktuelle Mittelzuweisung umfasst die zu vergebenden Mittel für das laufende Haushaltsjahr sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2024 und 2025.
Anlage:
Überblick über die Förderung des Rettungsdienstes im Regierungsbezirk Tübingen im Förderjahr 2023
Bildunterschrift:
Vom Land Baden-Württemberg geförderte Wasserrettungswache Wangen im Allgäu; Fotografie: Maximilian Hofer.
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