Damit Sie nach der besinnlichen Weihnachtszeit das neue Jahr gesund und sicher begrüßen können, möchte das Regierungspräsidium Tübingen auch zu diesem bevorstehenden Jahreswechsel Ihr besonderes Augenmerk auf die sichere Verwendung von Feuerwerkskörpern legen – oder alternativ dazu anregen, Silvester einmal nachhaltig zu feiern.
Auch ohne Böller kann Silvester ausgelassen gefeiert werden!
Bitte kaufen Sie lediglich geprüfte Feuerwerkskörper! Diese erkennen Sie an dem daran aufgebrachten CE-Zeichen, gefolgt von einer vierstelligen Zahlenkombination – die Kennnummer der Prüfstelle, welche die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht.
Insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung des auf den jeweiligen Feuerwerkskörpern angegebenen Sicherheitsabstandes rät das Regierungspräsidium Tübingen dringend dazu, nur die für Vergnügungszwecke zugelassenen pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F1 oder F2 zu benutzen!
Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk finden Sie auch auf der Themenseite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.