Start der bundesweiten manuellen Verkehrszählung.
Das Land hat am 06. April mit der Erfassung des Verkehrs auf Bundesstraßen und Autobahnstrecken in Baden-Württemberg begonnen. Erhoben wird das Verkehrsaufkommen bis Oktober 2021 im Rahmen der bundesweiten Straßenverkehrszählung (SVZ), die alle fünf Jahre stattfindet. Aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen wurde die für das Jahr 2020 vorgesehene SVZ auf 2021 verschoben.
Die SVZ findet üblicherweise in einem Turnus von fünf Jahren, innerhalb eines festgelegten Zeitraums von mehreren Monaten und ausschließlich auf Bundesfernstraßen statt. Die gewonnenen Daten fließen in die Straßenverkehrsstatistik des Bundes. Sie geben Aufschluss über die Entwicklung des Verkehrsaufkommens und bilden eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Aus- und Neubauplanung sowie die bundesweite Lärmkartierung der kommenden Jahre.
Darüber hinaus erhebt die Mobilitätszentrale BW die Verkehrszahlen auf den Landes- und Kreisstraßen im Rahmen des Verkehrsmonitorings kontinuierlich über einen Zeitraum von fünf Jahren. Zu diesen Zählungen kommen die Daten der mehr als 150 Dauerzählstellen im gesamten Straßennetz in Baden-Württemberg. Nach der Erhebung liegen für jeden Streckenabschnitt des baden-württembergischen Straßennetzes Daten vor, aus denen Jahreswerte und weitere Kenngrößen berechnet werden.
Herausforderung:Welche Auswirkung hat die Pandemie auf das Verkehrsaufkommen?
Pandemiebedingte Einschränkungen im Frühjahr 2020 zeigten deutliche Auswirkung auf die Mobilität der Menschen, weswegen die bundesweite SVZ auf dieses Jahr verschoben wurde. Anhaltende Einschränkungen stellen die Verkehrszählung vor neue Aufgaben: Einerseits gilt es mit einem Alternativ-Szenario abzuschätzen, wie sich die straßengebundene Mobilität der Menschen ohne die Pandemie entwickelt hätte. Andererseits müssen qualitative Einflussfaktoren auf das aktuelle Mobilitätsverhalten herausgearbeitet und dargestellt werden.
Hintergrundinformation:
Gezählt wird an Bundesautobahnen und Bundesstraßen im Zeitraum von April bis Oktober 2021
Es werden alle Fahrzeugtypen gezählt (sogenannte 8 + 1 Fahrzeugklassen: Motorräder, Pkw, Lieferwagen bis 3,5 t, Pkw mit Anhänger, Lkw, Lkw mit Anhänger, Sattelkraftfahrzeuge, Busse und sog. Nicht klassifizierbare Fahrzeuge)
Die Zählungen erfolgen manuell durch persönliche Zählungen und mit Hilfe von Seitenradarzählgeräten in Leitpfosten über einen repräsentativen Zeitraum
Für belastbare Durchschnittswerte, werden die Messungen nachmittags an jeweils zwei Normalwerktagen – Dienstag, Mittwoch und Donnerstag – und Ferienwerktagen sowie Sonntagen angesetzt.
Mehr Informationen zur bundesweiten SVZ und der Methodik finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Straßenwesen