Öffentliche Zustellungen

Als Stelle für die Bekanntmachung einer Benachrichtigung ist seit 15. Juni 2016 der Internetauftritt des Regierungspräsidiums Tübingen bestimmt. 

Öffentliche Zustellungen erfolgen gemäß § 11 (2) LVwZG ausschließlich an dieser Stelle.

Hinweis zur Bekanntmachung öffentlicher Zustellungen (pdf, 352 KB)

EmpfängerDatum des BescheidesAktenzeichenLetzte bekannte AnschriftDateitypGrößeVeröffentlichungsdatum
Herr Giueseppe PELLEGRINO 13.11.2024 RPT0220-4414-47/1/4 Friedrich-Wolf-Weg 29, 72379 Hechingen pdf 128 KB 20.11.2024 Neue Datei