Öffentliche Zustellungen
Als Stelle für die Bekanntmachung einer Benachrichtigung ist seit 15. Juni 2016 der Internetauftritt des Regierungspräsidiums Tübingen bestimmt.
Öffentliche Zustellungen erfolgen gemäß § 11 (2) LVwZG ausschließlich an dieser Stelle.
Hinweis zur Bekanntmachung öffentlicher Zustellungen (pdf, 352 KB)
Empfänger | Datum des Bescheides | Aktenzeichen | Letzte bekannte Anschrift | Dateityp | Größe | Veröffentlichungsdatum |
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Herr Maher ALTOUMA ALSALAMA | 23.04.2025 | RSGA-1/1104399 RPTRSGA-1361-3296/1 | Schillerstr. 19, 72555 Metzingen | 100 KB | 23.04.2025 |