Öffentliche Zustellungen
Als Stelle für die Bekanntmachung einer Benachrichtigung ist seit 15. Juni 2016 der Internetauftritt des Regierungspräsidiums Tübingen bestimmt.
Öffentliche Zustellungen erfolgen gemäß § 11 (2) LVwZG ausschließlich an dieser Stelle.
Hinweis zur Bekanntmachung öffentlicher Zustellungen (pdf, 352 KB)
Empfänger | Datum des Bescheides | Aktenzeichen | Letzte bekannte Anschrift | Dateityp | Größe | Veröffentlichungsdatum |
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Herr Giueseppe PELLEGRINO | 13.11.2024 | RPT0220-4414-47/1/4 | Friedrich-Wolf-Weg 29, 72379 Hechingen | 128 KB | 20.11.2024 Neue Datei |