Kontrolle im Fullfillmentcenter

Abteilung 11 Marktüberwachung

Aktuelles

Portrait Stephan Czarnecki

Abteilungsleitung

Stephan Czarnecki

Abteilungspräsident
07071 757-5438
marktueberwachung@rpt.bwl.de

Unsere Aufgaben im Überblick

Die Abteilung Marktüberwachung hat die landesweite Aufgabe, die Produkt- und Chemikaliensicherheit bei Verbraucherprodukten, Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen und Chemieerzeugnissen stichprobenartig zu überwachen. Die Abteilung trägt dazu bei, dass Hersteller, Importeure und Händler den gesetzlichen Anforderungen an die Produkt- und Chemikaliensicherheit nachkommen. Ziel ist es, die Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und Wettbewerbsverzerrungen in der Wirtschaft und Industrie entgegen zu wirken. Ferner überprüfen wir, ob die Produkte den Vorgaben einer umweltgerechten Gestaltung (“Ökodesign“), z. B. hinsichtlich der Energieeffizienz, entsprechen. Im Bereich der Bauprodukte prüfen wir, ob die für die Bauprodukte erklärten Leistungen auch erbracht werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Marktüberwachung kontrollieren stichprobenartig, ob die Produkte mit den Zulassungs- und Beschaffenheitsanforderungen der EU übereinstimmen. Sie gehen dabei in die Herstellerbetriebe, auf Messen und in Handelsbetriebe, die vom Großhandel bis zum kleinen Einzelhandelsgeschäft reichen. Auch Internetangebote werden regelmäßig unter die Lupe genommen. Bei Mängeln veranlassen wir geeignete Maßnahmen, zum Beispiel den Verkaufsstopp des Produkts oder dessen Nachbesserung.

Die zu überprüfende Produktpalette ist sehr breit und erstreckt sich über den gesamten sogenannten „non-food“ Bereich. Produktbeispiele sind Elektrogeräte, Leuchtmittel aller Art, Elektromotoren, Laserpointer, Sportboote, Schutz- und Kletterausrüstungen, Kinderspielzeuge, Klebstoffe, Farben und Lacke, Walzträger aus Stahl, Wärmedämmstoffe und schließlich Anlagen und Maschinen, angefangen von der Bohrmaschine aus einem Baumarkt bis hin zur Lackieranlage eines Automobilherstellers.

Prüfpunkte sind die Erfüllung der sicherheitstechnischen, chemikalienrechtlichen und umweltrelevanten Anforderungen, aber auch die Einhaltung der formalen Anforderungen wie zum Beispiel die korrekte Kennzeichnung eines Produkts. Dabei gilt der produktorientierte Ansatz. So müssen Produkte sehr oft mehreren Rechtsvorschriften der Marktüberwachung genügen. Vertiefte technische Prüfungen erfolgen gemeinsam mit Prüfinstituten des Landes, aber auch in Zusammenarbeit mit Prüfstellen anderer Bundesländer und anderen Prüfbehörden.

Die Referate der Abeilung 11