Seit der Novellierung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken 2018 müssen Sie in Ihrer Tierarztpraxis einmal pro Jahr eine Bilanzierung der Arzneimittel vornehmen und das Ergebnis schriftlich dokumentieren. Für diese Bilanzierung, auch erweiterte Inventur genannt, muss der Soll-Bestand mit dem Ist-Bestand der verschreibungspflichtigen Arzneimittel verglichen werden.
Arzneimittelbilanzierung - Eine nicht mehr ganz so neue (Dokumentations-)Pflicht
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