Die Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, ein Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 27 Ortsumgehung Tübingen mit dem Schindhaubasistunnel durch.
In der Zeit von Mittwoch, 5. März 2025, bis einschließlich Freitag, 4. April 2025, liegen die Planunterlagen und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter der Rubrik „Service/Bekanntmachungen/ Planfeststellungsverfahren/aktuelle Planfeststellungsverfahren: Straßen“ sowie im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/bw zur Einsicht aus.
Aufgrund von Änderungen des Verfahrensrechts im Bundesfernstraßengesetz erfolgt die Auslage ausschließlich im Internet.
Es wird jedoch eine einfache Zugangsmöglichkeit vorgehalten, von welcher auf Anfrage beim Referat Recht, Planfeststellung des Regierungspräsidium Tübingen unter der Telefonnummer 07071 757-0 Gebrauch gemacht werden kann. Die Auslage wird zusätzlich in den örtlichen Tageszeitungen bekanntgemacht. In der Bekanntmachung werden alle rechtlich relevanten Hinweise zur Auslage und den Möglichkeiten, Einwendungen zu erheben, erteilt.
Zeitgleich wird das Regierungspräsidium Tübingen den Trägern öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Fachbehörden und Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Sowohl private Betroffene wie auch Umweltvereinigungen und Träger öffentlicher Belange können bis einschließlich Freitag, 16. Mai 2025, Einwendungen erheben bzw. Stellungnahmen abgeben.
Es ist zu beachten, dass Betroffene ihre Einwendungen rechtswahrend nur im förmlichen Verfahren bei der Planfeststellungsbehörde vorbringen können. Einwendungen müssen dabei zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden.
Die Planfeststellungsbehörde leitet nach Fristende alle Äußerungen an die Vorhabenträgerin zur Stellungnahme weiter. Auf Basis der Einwendungen, Stellungnahmen und Antworten der Vorhabenträgerin erörtert die Planfeststellungsbehörde bei Bedarf alle offenen Punkte mit den Beteiligten. Ziel des gesamten Anhörungsverfahrens ist dabei eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts und eine umfassende Konfliktbewältigung.
Hintergrundinformationen:
Die vorliegende Planung umfasst den vierstreifigen Neubau der B 27. Dieser beginnt im Süden am bereits fertiggestellten vierstreifigen Ausbau der B 27 Abschnitt Bläsibad – Dußlingen und endet im Bereich der bestehenden Anschlussstelle Lustnau rund 700 Meter nördlich des Schindhaubasistunnels. Mit einer Länge von etwa 2,3 Kilometer bildet der zweiröhrige Schindhaubasistunnel das zentrale Bauwerk der vorliegenden Planung. Dieser unterfährt den Höhenrücken des Schindhaus im Bereich der Gartenstadt („Knotenpunkt Bläsibad“) bis zum Bereich der Reutlinger Wiesen und des Französischen Viertels. Damit wird die Lücke zwischen den bereits ausgebauten Streckenabschnitten nördlich und südlich geschlossen und die Stadt Tübingen vom Durchgangsverkehr entlastet. Der Planungsabschnitt befindet sich ganz überwiegend auf der Gemarkung der Stadt Tübingen. Randlich betroffen sind ferner die Gemeinden Kusterdingen und Dußlingen.
Neben dem Ausbau der B 27 auf vier Fahrstreifen beinhaltet die vorliegende Planung den Neubau der kompletten Entwässerung einschließlich der Regenwasserbehandlungsanlagen, den Neubau sämtlicher Brückenbauwerke und die Umgestaltung des Knotenpunktes Nord (Tübinger Kreuz). Zudem wird ein Umbau der B 28, der Anschlussstelle Lustnau, des Knotenpunkts Süd bei Bläsibad mit der Anpassung der Anschlussstelle Derendingen sowie der Hechinger Straße stattfinden. Die kreuzenden Straßen und Wege werden weitestgehend in ihrer Lage belassen und an die Planung der B 27 angepasst.
Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren allgemein sind auf der Internetseite der baden-württembergischen Regierungspräsidien unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Planfeststellung.aspx zu finden.