Seit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 werden im Onlinehandel verstärkt Ozongeneratoren angeboten. Diese werden dafür beworben, mit dem erzeugten „unschädlichen“ und „ohne Rückstände abbaubaren“ Ozon Räume zu desinfizieren und Gerüche dauerhaft zu entfernen.
Das Regierungspräsidium Tübingen führt in seiner Zuständigkeit als Marktüberwachungsbehörde aktuell eine Aktion durch, in deren Rahmen die Geräte und deren Betriebsanleitungen geprüft werden.
Die bisher geprüften Ozongeneratoren sind nahezu ausschließlich im Niedrigpreissegment angesiedelt und sind meist über einen Drehschalter mit Timer- und Dauerbetriebsfunktion ausgestattet. Diese Geräte können von Verbraucherinnen und Verbrauchern nach derzeitiger Einschätzung nicht sicher betrieben werden.
Ozon – wirklich so unkritisch?
In den Betriebsanleitungen der Geräte wird der Vorteil von Ozon, dass es von selbst wieder zu Sauerstoff zerfällt, oft stark hervorgehoben. Die Gefährlichkeit und notwendige Schutzmaßnahmen werden hintenangestellt.
Durch die Geräte werden im Betrieb Konzentrationen in der Raumluft erreicht, die eine akut toxische Wirkung auf Schleimhäute und Atemwege zur Folge haben.
Die in den Anleitungen oft mit wenigen Minuten betitelte Zeit, bis der Raum nach Ausschalten des Geräts wieder gefahrlos betreten werden kann, entspricht nicht der Realität – laut einschlägigen Gefahrstoffdatenbanken hat Ozon eine Halbwertszeit von mindestens 12 bis >20 Stunden bei Raumtemperatur. Die konkrete Zeit, wann ein Raum wieder sicher betreten werden kann, ist von Produktionsrate, Luftwechsel, Raumgröße und anderen Faktoren vor Ort abhängig und kann von Verbraucherinnen und Verbrauchern i.d.R. nicht sicher abgeschätzt werden.
Der Aspekt, dass eine gasdichte Abdichtung des entsprechenden Raums notwendig ist, um eine Gefährdung Dritter zu verhindern, sowie andere Nachteile werden den Nutzenden nicht mitgeteilt. So sind beispielsweise die Abbauprodukte, die sich durch eine Ozonbehandlung ergeben können und anschließend im Raum verbleiben, teils schädlicher als die ursprünglichen Stoffe (z.B. Nikotin):
Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher
Wie anfangs erwähnt, können die Geräte zur Raumdesinfektion mit Timer / Dauerbetrieb von Verbraucherinnen und Verbrauchern oft nicht sicher verwendet werden. Ein Abschalten des Dauerbetriebs z.B. wäre nur beim Betreten des Raums möglich – hierfür würde entsprechende persönliche Schutzausrüstung in Form einer geeigneten Atemschutzmaske (Vollmaske mit entsprechendem Filter) notwendig.
Bisher wurde im Rahmen der Recherchen durch das Regierungspräsidium Tübingen kein Gerät im Niedrigpreissegment vorgefunden, welches sicher verwendbar ist. Daher kann die Empfehlung nur lauten, im Zweifelsfall einen Fachbetrieb zu engagieren, der professionell und mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen die Behandlung von Räumen durchführen kann.