Pressemitteilung

Planfeststellungsbeschluss für den Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Planunterlagen.

Das Bild zeigt den Lageplan des geplanten zweibahnigen Ausbaus der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Lageplan des geplanten zweibahnigen Ausbaus der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Wie bereits mitgeteilt, hat die Planfeststellungsbehörde beim Regierungspräsidium Tübingen am 2. Dezember 2024 den Planfeststellungsbeschluss für den Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren erlassen. Die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses sowie der planfestgestellten Planunterlagen wird ab Mittwoch, 15. Januar 2025, online auf der Homepage des Regierungspräsidiums Tübingen https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt unter der Rubrik Service > Bekanntmachungen > Planfeststellungsverfahren > aktuelle Planfeststellungsverfahren > Straßen > B 27 Bodelshausen – Nehren (Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren | Betroffene Städte und Gemeinden: Mössingen, Bodelshausen, Ofterdingen, Nehren (Landkreis Tübingen), Hechingen (Zollernalbkreis) - Regierungspräsidium Tübingen) erfolgen.

Für Personen ohne eigenen Internetzugang hält die Planfeststellungsbehörde eine Papierfassung des Planfeststellungsbeschlusses sowie der Planunterlagen zur Ermöglichung eines einfachen Zugangs bereit. Wer eine solche Zugangsmöglichkeit in Anspruch nehmen möchte, kann unter der Telefonnummer des Regierungspräsidiums Tübingen 07071 757-0 Kontakt mit der zuständigen Planfeststellungsbehörde (Referat 24) aufnehmen.

Nach der formalen Veröffentlichungsdauer von zwei Wochen gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber dem Träger des Vorhabens, den Betroffenen und denjenigen Personen, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Sitz in Mannheim Klage erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Pressemitteilung nicht um die formelle Bekanntmachung der Veröffentlichung von Planfeststellungsbeschluss sowie der Planunterlagen handelt. Diese Bekanntmachung erfolgt separat durch die Planfeststellungsbehörde.

Koordinierungs- und Pressestelle

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Assistenz: Gudrun Gauß
07071 757-3009
07071 757-3190

Sie sind Journalistin oder Journalist und haben eine Anfrage? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Pressesprecherin/ unsere Pressesprecher.
pressestelle@rpt.bwl.de

Abteilung 1
Abteilung 2 
Abteilung 3 
Abteilung 4 
Abteilung 5
Abteilung 7 
Abteilung 10 
Abteilung 11 
StEWK
SGZ

Katrin Rochner
Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Portrait Jeanine Großkloß
Jeanine Großkloß
Stellv. Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Portrait Naomi Krimmel
Naomi Krimmel
Ansprechpartnerin Soziale Medien
Sabrina Lorenz
Pressesprecherin für die Abteilungen 1, 3, 5, 10, 11
Matthias Aßfalg
Pressesprecher für die Abteilungen 2, 4, StEWK, SGZ
Dr. Stefan Meißner
Pressesprecher für die Abteilung 7