Die Planfeststellungsbehörde beim Regierungspräsidium Tübingen führt derzeit das Planfeststellungsverfahren für den Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren durch. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Mobilitätsverwaltung des Landes Baden-Württemberg.
Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens fanden in den Jahren 2020, 2023 sowie im Frühjahr 2024 die öffentlichen Auslagen der Planunterlagen statt. Viele Bürgerinnen und Bürger machten Gebrauch von der Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Zudem gingen zahlreiche Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Verbänden bei der Planfeststellungsbehörde ein. Dabei wurden insbesondere die Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie die Auswirkungen auf das Klima kritisiert. Anstelle der vom Vorhabenträger beantragten Variante (sog. „Endelbergtrasse“) kam in vielen Äußerungen zudem der Wunsch nach einer Tunnelvariante auf der Bestandstrasse zum Ausdruck.
Zur Erörterung der mit dem Vorhaben verbundenen Konfliktschwerpunkte wird die Planfeststellungsbehörde am Dienstag, 8. und Mittwoch, 9. Oktober 2024, jeweils ab 09:30 Uhr, in der Burghofhalle, Schulstraße 3, 72131 Ofterdingen, einen Erörterungstermin durchführen.
Für den Termin ist die folgende Tagesordnung vorgesehen:
Dienstag, 8. Oktober 2024, ab 09:30 Uhr:
- Darstellung des bisherigen Verwaltungsverfahrens und Vorstellung der technischen Planung.
- Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen, insbesondere zu folgenden Themen:
- Verkehrsgutachten (insbesondere: Methodik, Berechnungsgrundlagen und Ergebnisse),
- Begründung der Planrechtfertigung (Bedarfsplan und planerische Zielsetzungen),
- Belange des Klimaschutzes,
- Darstellung der Trassenvarianten und Alternativenprüfung (insbesondere Tunnelvarianten, Modifikationen der Bestandstrasse),
- Luftschadstoffe.
Mittwoch, 9. Oktober 2024, ab 09:30 Uhr:
- Lärmschutz,
- Naturschutz und Landschaftsbild (insbesondere Aspekte zum Landschaftspflegerischen Begleitplan, Artenschutz, Habitatschutz und allgemeiner Naturschutz),
- Wasserrechtliche Belange,
- Kommunale Belange (insbesondere Städte Mössingen und Hechingen, Gemeinden Ofterdingen, Nehren und Bodelshausen),
- Sonstige öffentliche Belange (z. B. Leitungsträger, Landwirtschaft),
- Private Belange (soweit sie nicht bereits zuvor thematisch erörtert wurden).
Sofern die Erörterung am 9. Oktober 2024 nicht abgeschlossen werden kann, wird diese am Donnerstag, 10. Oktober 2024, ab 09:30 Uhr am selben Ort fortgesetzt. Die Zuordnung der einzelnen Themen auf den jeweiligen Tag ist nicht verbindlich. Vielmehr können Verschiebungen zwischen den angegebenen Tagen, je nach Verlauf des Erörterungstermins, nicht ausgeschlossen werden.
Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nichtöffentlich. Teilnahmeberechtigt am Erörterungstermin sind alle Personen, die Einwendungen erhoben haben und deren Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Die Öffentlichkeit kann zugelassen werden, bei der Erörterung privater Belange jedoch nur mit dem Einverständnis der jeweiligen Betroffenen. Der Gebrauch von Ton- und Bildaufnahmegeräten ist nicht gestattet. Anwesenden Dritten, die nicht Einwendende oder Betroffene sind, steht kein Rederecht zu.
Diese Pressemitteilung stellt nicht die rechtsverbindliche Bekanntmachung des Erörterungstermins dar. Diese erfolgt separat durch die Planfeststellungsbehörde.
Hintergrundinformationen:
Zum Projekt:
Die B 27 stellt neben der A 81 eine wichtige Nord-Süd-Verbindung dar. Sie führt vom Mittleren Neckarraum über Tübingen in den Zollernalbkreis. Bestandteil der vierstreifigen Ausbaukonzeption der B 27 von Stuttgart bis Balingen sind die noch fehlende Ortsumgehung Tübingen mit dem Schindhaubasistunnel und der ausstehende vierstreifige Ausbau zwischen Bodelshausen und Nehren.
Weitere Informationen zu der Maßnahme sind über die Projekthomepage der Straßenbauverwaltung unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt4/b27-2/ abrufbar. Unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt2/ref24/seiten/b27-bodelshausen-nehren/ sind auch nach wie vor alle Planunterlagen für die Maßnahme zu Informationszwecken für die Bürgerinnen und Bürger eingestellt.
Zum Erörterungstermin:
Im Termin werden die eingegangenen Einwendungen Privater sowie die Stellungnahmen der Behörden und Verbände mit dem Vorhabenträger, den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert. Der Vorhabenträger ist aufgefordert, die Argumente für seine Planung darzulegen, gleichzeitig aber auch zu prüfen, ob den einzelnen Einwendungen Rechnung getragen werden kann. Die Planfeststellungsbehörde hat dabei die Aufgabe, die Verhandlung neutral und ergebnisoffen zu leiten und zu einem Interessenausgleich zu führen.
Zusatzinformation an die Pressevertreter:
Die Presse darf am Erörterungstermin teilnehmen, wenn die berechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Öffentlichkeit zulassen. Diese Frage wird nach Beginn des Termins geklärt. Die Presse kann daher gerne zum Termin kommen, sollten die berechtigten Teilnehmenden keine Öffentlichkeit wünschen müsste die Presse ggf. die Sitzung wieder verlassen.
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3008, gerne zur Verfügung.