Die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg hat im Dezember 2019 den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Neu- und Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Tübingen gestellt. Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens fand ab Juni 2020 die erste öffentliche Auslage der Planunterlagen bzw. der Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit bei den betroffenen Städten Mössingen und Hechingen sowie den Gemeinden Bodelshausen, Nehren und Ofterdingen nebst Anhörung der betroffenen Öffentlichkeit statt.
Vor dem Hintergrund der erfolgten Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange sowie im Hinblick auf zwischenzeitlich erfolgte Änderungen der rechtlichen Grundlagen und Änderungen in technischen Regelwerken wurden die Planunterlagen überarbeitet und angepasst. Diese Änderungen beziehen sich insbesondere auf die technische Straßenplanung, die schalltechnischen Untersuchungen, die Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung und des Luftschadstoffgutachtens sowie die Landschaftsplanung. Erstmalig erstellt wurden der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie sowie der Fachbeitrag Klima. Die beiden bisher geplanten Parkplätze mit WC-Anlagen beidseitig der B 27 neu bei Bad Sebastiansweiler sind mit allen dazugehörigen Ver- und Entsorgungsleitungen nicht mehr Bestandteil der Planungen. An der Trassenführung ergaben sich keine Änderungen.
Die zusätzlichen und geänderten Planunterlagen einschließlich der geänderten bzw. erstmalig erstellten Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit werden in der Zeit von Montag, 27.03.2023 bis einschließlich Mittwoch, 26.04.2023 bei den betroffenen Städten Mössingen und Hechingen sowie den betroffenen Gemeinden Bodelshausen, Nehren und Ofterdingen während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht ausliegen.
Im selben Zeitraum erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt2/ref24/seiten/b27-bodelshausen-nehren/. Die Auslage wird in den Städten und Gemeinden zuvor ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung werden alle rechtlich relevanten Hinweise zur Auslage und den Möglichkeiten, zu den jetzt ausgelegten Unterlagen Einwendungen zu erheben, erteilt. Nicht ortsansässige Grundstücksbetroffene werden von den Städten und Gemeinden angeschrieben.
Zeitgleich wird das Regierungspräsidium den Trägern öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Fachbehörden und Gemeinden, Gelegenheit zur Stellungnahme zu den jetzt ausgelegten Unterlagen geben. Sowohl private Betroffene wie auch Umweltvereinigungen und Träger öffentlicher Belange können bis einschließlich Freitag, 09.06.2023 Einwendungen erheben bzw. Stellungnahmen abgeben.
Die Straßenbauverwaltung wird begleitend zur Auslegung Bürgersprechstunden anbieten. Darüber informiert die Straßenbauverwaltung gesondert.
Es ist zu beachten, dass Betroffene ihre Einwendungen rechtswahrend nur im förmlichen Verfahren bei der Planfeststellungsbehörde oder den betroffenen Städten und Gemeinden vorbringen können.
Weitere allgemeine Informationen zum Planfeststellungsverfahren
Projektseite der Straßenbauverwaltung zur B 27: Zweibahniger Ausbau zwischen Bodelshausen und Nehren
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Martina Bitzer, Pressesprecherin, Tel.: 07071 / 757-3078, gerne zur Verfügung.