Immer wieder kommt es zu Starkregenereignissen und die Kanalsysteme unserer Städte und Gemeinden kommen an ihre Grenzen. Dies kann zu überfluteten Kellerräumen führen.
Strömt mehr Regenwasser in die öffentliche Kanalisation als diese aufnehmen kann, kommt es zu einem Rückstau in der Kanalisation. Das kann dazu führen, dass das Wasser in die Hausanschlussleitungen zurückgedrückt wird und dabei ungeschützte Kellerräume oder tieferliegende Flächen überflutet werden. Als Folgen können Schäden am Inventar aber auch an der Bausubstanz auftreten. Schäden, für die der Hauseigentümer selbst haftet.
Grundsätzlich werden Gebäude durch Abwasserhebeanlagen vor Rückstau geschützt. Für Räume von untergeordneter Nutzung, beispielsweise Kellerräume, können jedoch unter gewissen Voraussetzungen kostengünstige Rückstauverschlüsse eingebaut werden.
Die Bewertung und Klassifizierung von Rückstauklappen sind EU-weit einheitlich gesetzlich geregelt. Beispielsweise muss das verwendete Material wasserdicht und mechanisch fest sein. Zudem muss der Rückstauverschluss rückstauendes Wasser tatsächlich wirksam halten können. Die Hersteller sind verpflichtet, die Produkte nach den in der Norm EN 13564-1 festgelegten Regelungen zu prüfen, bevor sie sie auf den Markt bringen. Nach erfolgreicher Prüfung müssen sie in einem gesonderten Dokument, der Leistungserklärung, bestätigen, welche Eigenschaften der Rückstauverschluss besitzt und dann die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt anbringen. Ohne eine CE-Kennzeichnung dürfen Rückstauverschlüsse in der EU nicht gehandelt werden.
Die Abteilung Marktüberwachung am Regierungspräsidium Tübingen ist die für den Vollzug zuständige Marktüberwachungsbehörde in Baden-Württemberg. Das Regierungspräsidium hat dieses Jahr in einer Schwerpunktaktion zusammen mit Behörden anderer Bundesländer die Rückstauverschlüsse für Gebäude ins Visier genommen. In Baumärkten und auf Online-Plattformen angebotene Produkte wurden stichprobenartig auf ihre Konformität geprüft. Bei den Kennzeichnungs- und Unterlagenprüfungen wurden dabei gravierende Mängel festgestellt. Viele Produkte wurden komplett ohne CE-Kennzeichnung und erforderliche Unterlagen, wie Bedienungs- und Wartungsanleitungen, auf dem Markt angeboten. Prüfnachweise konnten nicht vorgelegt werden. Vor allem waren No-Name Produkte auffällig, die aus dem Ausland importiert und auf Online-Plattformen angeboten wurden.
In allen aufgedeckten Fällen wurde durch das Regierungspräsidium Tübingen darauf hingewirkt, dass die Händler ihrer Pflicht, nur konforme Produkte anzubieten, nachkommen. Die Hersteller sind aufgefordert, die Konformität ihrer Produkte herzustellen.
Beim Kauf von Rückstauverschlüssen ist also Vorsicht geboten. Eine Fehlfunktion wird oft erst bemerkt, wenn der Schaden durch einen Rückstau bereits entstanden ist. Es empfiehlt sich, auf die CE-Kennzeichnung und die beigefügten Unterlagen zu achten und sich die Leistungserklärung aushändigen zu lassen. Den beigefügten Unterlagen kann auch entnommen werden, ob regelmäßige Wartung und Funktionstests vorgeschrieben sind. Im Zweifelsfall sollte der Rat von Fachleuten eingeholt werden.
Im Handel werden zudem vermehrt Rückstauverschlüsse angeboten, deren Verwendung in Deutschland nicht zulässig ist. Jeder EU-Mitgliedsstaat hat eigene Bestimmungen zur Verwendung. Beispielsweise sind Rückstauverschlüsse vom „Typ 0“ oder „Typ 1“ (mit nur einer eingebauten Klappe) in Deutschland nicht für den Einbau in Abwasserleitungen zugelassen. Der Handel mit diesen Produkten ist jedoch erlaubt.