Das Regierungspräsidium Tübingen lässt seit Donnerstag, 25. Juli 2024, die Fahrbahndecke auf der B 28 zwischen den Anschlussstellen
Kusterdingen- Jettenburg und Reutlingen-Betzingen erneuern. Auf einer Gesamtlänge von rund 1,6 Kilometern werden die beiden oberen Asphaltschichten ausgetauscht. Die bisherigen vorbereitenden Arbeiten zur Einrichtung der Verkehrssicherung verlaufen planmäßig und werden bis Mittwoch, 7. August 2024, abgeschlossen. Im Anschluss beginnt die erste Bauphase. Ziel ist es, das Gesamtvorhaben bis Mitte September 2024 abzuschließen.
Verkehrsführung in der ersten Bauphase ab Donnerstag, 8. August 2024:
Ab Donnerstag, 8. August 2024, wird die B 28 in Fahrtrichtung Tübingen nach der Anschlussstelle Reutlingen-Betzingen bis zur Anschlussstelle Kusterdingen-Jettenburg voll gesperrt. Der Verkehr in Richtung Tübingen wird an der Mittelstreifenüberfahrt, rund 450 Meter westlich von Betzingen, auf die Gegenfahrbahn übergeleitet und dort einstreifig im Gegenverkehr geführt.
Die Anschlussstelle Reutlingen-Betzingen bleibt uneingeschränkt befahrbar.
Die Ab- und Auffahrtsäste des Anschlusses Reutlingen-Industriegebiet West sind in Fahrtrichtung Tübingen gesperrt. Die Umleitung ins Industriegebiet erfolgt über die Anschlussstelle Kusterdingen-Jettenburg und die Markwiesenstraße. Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert. Aufgrund des zu erwartenden erhöhten Schwerlastverkehr in der Markwiesenstraße werden dort Halteverbotszonen eingerichtet.
Zweite Bauphase:
In der zweiten Bauphase wird die Fahrbahn in Fahrtrichtung Reutlingen von der Anschlussstelle Kusterdingen-Jettenburg bis zur Anschlussstelle Reutlingen-Betzingen saniert. Diese Arbeiten erfordern eine Vollsperrung in Fahrtrichtung Reutlingen. Hierfür ist eine Sperrung der Auf- und Abfahrtsäste der Anschlussstelle Reutlingen-Industriegebiet West in Fahrtrichtung Reutlingen notwendig. Die Zufahrt zum Industriegebiet West ist in diesem Zeitraum über die Anschlussstelle Kusterdingen-Jettenburg ausgeschildert.
Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, sollen die beiden Bauphasen bis Anfang September 2024 abgeschlossen sein.
Nacharbeiten:
Nach Abschluss der zweiten Bauphase werden die Schutzeinrichtungen an den Mittelstreifenüberfahrten wiederhergestellt. Dabei wird der Verkehr in beide Fahrtrichtungen jeweils auf einen Fahrstreifen reduziert. Die Restarbeiten sollen bis Mitte September 2024 abgeschlossen sein.
Das Regierungspräsidium Tübingen bittet um Verständnis für die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Beeinträchtigungen.
Das Regierungspräsidium Tübingen wird die Öffentlichkeit rechtzeitig über den weiteren Verlauf der Arbeiten und die Termine der Verkehrsumstellungen auf der B 28 informieren.
Kosten:
Die Kosten belaufen sich auf rund 2,1 Millionen Euro und werden vom Bund getragen.
Hintergrundinformation:
Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden.
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg,
Pressesprecher, Telefon: 07071/757-3008, gerne zur Verfügung.