Aktuelle Meldung

Neue Durchführungsverordnung der Kommission konkretisiert Meldemöglichkeiten der Verbraucher bei potenziell gefährlichen Produkten

Das Foto zeigt eine Statue aus Bronce mit verbundenen Augen und einer Waage in den Händen

Statue Justitia

Die am 13. Dezember 2024 in Kraft getretene Produktsicherheitsverordnung sieht vor, dass Verbraucher und andere betroffene Parteien die Kommission über eine gesonderte Rubrik des Safety-Gate-Portals (vormals RAPEX) über Produkte informieren können, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen könnten. Mit der neuen Durchführungsverordnung zur in Kraft getretenen Produktsicherheitsverordnung wird festgelegt, welche Informationen die Verbraucher an die Kommission übermitteln müssen und welche technische Vorkehrungen die Kommission treffen muss, damit der Informationsaustausch reibungslos gewährleistet wird. Außerdem regelt die Durchführungsverordnung das weitere Verfahren der Kommission nach Zugang der Informationen durch die Verbraucher oder andere betroffene Parteien.

Die Verordnung kann unter dem Link Durchführungsverordnung - EU - 2024/1740 - EN - EUR-Lex  abgerufen werden

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