Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren werden die überarbeiteten Planunterlagen im Zeitraum von Montag, 27. März 2023 bis einschließlich Mittwoch, 26. April 2023 in den betroffenen Städten Hechingen und Mössingen sowie den Gemeinden Bodelshausen, Ofterdingen und Nehren zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Die Auslegung erfolgt aufgrund von Planänderungen, welche sich aus Optimierungen der technischen Planung sowie neuer rechtlicher und technischer Grundlagen ergeben. So sind die beiden bisher geplanten Parkplätze mit WC-Anlagen beidseitig der B 27neu bei Bad Sebastiansweiler nicht mehr Bestandteil der Planungen. An der Trassenführung ergaben sich keine Änderungen.
Zusätzlich zu diesem förmlichen Verfahren bietet die Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums Tübingen Bürgersprechstunden an. An drei Tagen steht das Planungsteam des Regierungspräsidiums für die Fragen der von dem Vorhaben direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Bürgersprechstunden haben rein informellen Charakter. Betroffene können mögliche Einwendungen zu den Planänderungen rechtswahrend ausschließlich im förmlichen Verfahren bei der Planfeststellungsbehörde oder den betroffenen Städten und Gemeinden bis einschließlich Freitag, 9. Juni 2023 vorbringen. Die Einwendungen aus der ersten Auslage bleiben rechtswahrend bestehen.
„Aufgrund der sehr guten Erfahrungen aus den Bürgersprechstunden im Jahr 2020, in denen wir vielen Bürgerinnen und Bürgern mit ihren Anliegen und Fragen im persönlichen Gespräch helfen konnten, bieten wir auch für die kommende Auslage diesen Service an. Wer also zum Beispiel wissen möchte, wo sich welche Planänderungen ergeben haben, oder ob er persönlich betroffen ist, hat die Möglichkeit von unserem Planungsteam individuelle Hilfestellung zu erhalten“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.
Die Bürgersprechstunden werden auf der Projekthomepage des Regierungspräsidiums sowie ortsüblich bekanntgemacht. Sie sind an den folgenden Tagen vorgesehen:
Dienstag, 23. Mai 2023, 9:00 Uhr - 17:00 Uhr, für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mössingen, im Sitzungssaal des Rathauses, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, 72116 Mössingen.
Mittwoch, 24. Mai 2023, 9:00 Uhr - 17:00 Uhr, für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ofterdingen im Sitzungssaal des Rathauses, Rathausgasse 2, 72131 Ofterdingen.
Donnerstag, 25. Mai 2023, 9:00 Uhr - 17:00 Uhr, für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nehren, im Sitzungssaal des Rathauses, Hauptstraße 32, 72147 Nehren.
Sollten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hechingen und der Gemeinde Bodelshausen Fragen zu den Planänderungen haben, können sie sich gerne für einen Termin in Mössingen, Ofterdingen oder Nehren anmelden.
Das Regierungspräsidium bittet darum, sich vorab telefonisch anzumelden. Eine Anmeldung zu den Sprechzeiten ist vom 3. bis 5. April 2023,
jeweils zwischen 08:00 und 16:00 Uhr beim Regierungspräsidium unter folgender Telefonnummer möglich: Tel.: 07071 757-3438.
Ferner wird um Verständnis gebeten, dass eine Voranmeldung zwingend notwendig ist und die Terminvergabe ausschließlich telefonisch erfolgt. Kurzfristige Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden. Für jedes Gespräch werden ungefähr 20 Minuten eingeplant.
Bei der Anmeldung sollte nach Möglichkeit angegeben werden, welches Thema angesprochen werden möchte. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Sprechstunde bei der richtigen Ansprechperson stattfindet. Ihre Daten werden, unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung, lediglich zur Terminvergabe aufgenommen.
Hintergrundinformationen:
Die B 27 stellt neben der A 81 eine wichtige Nord-Süd-Verbindung dar. Sie führt vom Mittleren Neckarraum über Tübingen in den Zollernalbkreis. Bestandteil der vierstreifigen Ausbaukonzeption der B 27 von Stuttgart bis Balingen sind die noch fehlende Ortsumgehung Tübingen mit dem Schindhaubasistunnel und der ausstehende vierstreifige Ausbau zwischen Bodelshausen und Nehren.
Das Planfeststellungsverfahren ist das Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Es ist unter anderem für den Neu- und Ausbau von Bundesstraßen vorgeschrieben. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem Planfeststellungsbeschluss, der mit einer Baugenehmigung vergleichbar ist, findet eine umfassende Abwägung aller Belange statt. Ziel des Verfahrens ist es, alle Interessen möglichst "unter einen Hut" zu bringen.
Ein wichtiges Merkmal der Planfeststellung ist die sogenannte Konzentrationswirkung. Das bedeutet, dass der Planfeststellungsbeschluss alle anderen notwendigen Einzelgenehmigungen, wie zum Beispiel naturschutzrechtliche Befreiungen, ersetzt. Dies wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Fachbehörden und Gemeinden, deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind. Beteiligt werden aber auch Verbände und sonstige Stellen, die ihren Sachverstand und ihre Forderungen auf diesem Weg ins Verfahren einbringen können.
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071 757-3131, gerne zur Verfügung.