Das Regierungspräsidium Tübingen informierte in den vergangenen Tagen die Eigentümerinnen und Eigentümer der von der Uferrenaturierung betroffenen Grundstücke über die Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen. Eine Fortführung des Projektes ist möglich.
Im Rathaus Kressbronn wurde das vorab an die Betroffene übersandte Baugrundgutachten durch die Gutachter sowie die Fachleute des Landesbetriebs Gewässer des Regierungspräsidiums, des Instituts für Seenforschung und des Landratsamts vorgestellt. Zu klären war die Frage, ob es durch die seeseitige Anschüttung von natürlichem Material zu Setzungserscheinungen mit Auswirkungen auf die Anlieger-Grundstücke kommen kann. Die Ergebnisse der Begutachtung lassen nach Auffassung der Projektverantwortlichen und der Gutachter die Fortführung der Renaturierung zu.
Der Vertreter des mit der Baugrunderkundung beauftragten Ingenieurbüros für Geotechnik, Dr. Georg Ulrich, erläuterte die durchgeführten Bodenerkundungen und die Ergebnisse der darauf aufbauenden Setzungsberechnungen. Anschließend stellte der mit der Prüfung des Baugrundgutachtens beauftragte, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Prof. Dr. Christian Moormann seine Prüfergebnisse vor. Danach sind die Erkundungskampagnen 2017 und 2021 sachgerecht durchgeführt worden und die zu erwartende Baugrundsituation durch das aus den Baugrundprofilen ermittelte Baugrundmodell zutreffend abgebildet. Weiter bestätigt der Prüfer, dass sowohl die im Simulationsmodell gewählten Ansätze und Eingangsgrößen, als auch die daraus ermittelte Prognose und Bewertung der Verformungsauswirkungen zutreffend sind und der anspruchsvollen geotechnischen Situation gerecht werden. Im Ergebnis bestätigt der Prüfer die insgesamt geringen Verformungsauswirkungen, welche erforderlichenfalls mit einfachen Schönheitsreparaturen behoben werden können.
Der Prüfer empfiehlt die Umsetzung der Uferrenaturierung messtechnisch zu begleiten. Dies bestätigt der Vertreter des Regierungspräsidiums, Referatsleiter Lothar Heissel.
Das Regierungspräsidium Tübingen hatte die Uferrenaturierung Kressbronn nach jahrzehntelangen rechtlichen Auseinandersetzungen im März 2019 mit einem ersten Bauabschnitt im Bereich der öffentlichen Grundstücke des Seegartens beim Landungssteg begonnen. Die Fortführung war aufgrund gerichtlicher Eilbeschlüsse gestoppt worden. Die Uferrenaturierung soll nun auf der Grundlage der Ergebnisse des Baugrundgutachtens westlich des Landungsstegs weitergeführt werden. Nach Auffassung der Bauherren – die Renaturierung ist ein gemeinsames Projekt des Landes Baden-Württemberg und der Gemeinde Kressbronn unter Federführung des Regierungspräsidiums Tübingen – belegt das Baugrundgutachten, dass eine gebäudeverträgliche Umsetzung möglich und für die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zumutbar ist.
Über die weitere Zeitplanung soll nach Klärung offener Fragen mit den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer entschieden werden.
Weitere Informationen zum Projekt sind online unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/uferkressbronn zu finden. Dort sind auch das Baugrundgutachten sowie der Prüfbericht eingestellt.
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.